Seit 01.04.2017 müssen Registrierkassen verpflichtend mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz gegen Manipulation ausgestattet sein.
Ein aktiver Manipulationsschutz ist am Beleg durch den angedruckten QR-Code erkennbar, der einen individuellen Signaturwert des jeweiligen Unternehmens für die Signierung der Barumsätze in der Registrierkassa beinhaltet. Die Barumsätze in der Registrierkassa werden in chronologischer Reihenfolge mit dieser Signatur verkettet. Wird eine Registrierkassa manipuliert, wird die geschlossene Barumsatzkette unterbrochen und die Manipulation somit erkennbar.
Seit 01.01.2016 müssen sämtliche Kassenbelege bereits folgende...