Forderungen der Kapitalgesellschaft (zB GmbH) an ihre Gesellschafter steht die Finanz kritisch gegenüber. Eine verdeckte Gewinnausschüttung mit der daraus folgenden Kapitalertragsteuerforderung kann die Finanz aber nicht so einfach unterstellen.

 

Grundsätzlich sind bei Kapitalgesellschaften (zB GmbH) Zuwendungen an deren Gesellschafter nur im Wege von Gewinnausschüttungen möglich. In der Praxis werden jedoch Zahlungen an Gesellschafter oft auch außerhalb solcher Gewinnausschüttungen getätigt und wie „Entnahmen“ in der Buchhaltung der Gesellschaft auf einem Gesellschafter-Verrechnungskonto erfasst. Solchen Forderungen der Gesellschaft...