Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (außer zu Wohnzwecken) ist umsatzsteuerbefreit. Kurzfristige Vermietungen sind aber seit 01.01.2017 unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.
Für den Vermieter stellt die Umsatzsteuerpflicht in der Regel eine Vereinfachung dar, weil dadurch eine etwaige Pflicht zur Vorsteuerberichtigung entfällt.
Die kurzfristige Vermietung von Grundstücken während eines ununterbrochenen Zeitraumes von nicht mehr als 14 Tagen unterliegt zwingend dem Umsatzsteuer-Normalsteuersatz, wenn der Unternehmer das Grundstück sonst nur für folgende Umsätze verwendet:
- Umsätze, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, das...