Zur Belebung des Arbeitsmarktes und Absenkung der Arbeitslosenrate hat die Bundesregierung noch vor der Sommerpause die Einführung eines Beschäftigungsbonus beschlossen (vgl eccontis informiert 26/2017). Dieser kann seit 1. Juli 2017 beantragt werden und soll Unternehmer belohnen, die zusätzliche Arbeitskräfte in ihrem Betrieb beschäftigen.
Anstelle einer allgemeinen Senkung von Lohnnebenkosten mit dem Ziel, den Faktor Arbeit billiger zu machen, hat sich die Bundesregierung für eine temporäre Förderung zusätzlicher Beschäftigung entschieden. Wer in seinem Unternehmen zusätzliche Mitarbeiter beschäftigt,...