Tag Archives: Arbeitsrecht/Sozialversicherung/Lohnsteuer

LEISTUNGEN NACH ASVG UND GSVG

Die gesetzliche Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung, die mit Beginn der Erwerbstätigkeit bzw mit der Erlangung der Gewerbeberechtigung entsteht. Unselbstständig Erwerbstätige unter­liegen der Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Selbst­ständig Erwerbstätige unterliegen der Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG).

 

1. PFLICHTVERSICHERUNG NACH DEM ASVG

 

Versicherte erhalten

  • als Sachleistung ärztliche Hilfe bei Vertragsärzten unter Vorlage der e-card,
  • als Sachleistung Spitalsbehandlung auf der allgemeinen Gebührenklasse und
  • Geldleistung nur in Form von Geld, wie etwa Kranken-, Wochen- oder Rehageld.

 2. PFLICHTVERSICHERUNG NACH DEM GSVG

 

Es wird...

LOHNKONTENVERORDNUNG

Die Personalverrechnung hat sich in den letzten Jahren zunehmend zu einer „Spezialwissen­schaft“ entwickelt. Unternehmer und Geschäftsführer setzen sich oft aufgrund der vielen Regelungen und Formalvoraussetzungen mit den Details der Abrechnung nicht mehr aus­einander, sondern verlassen sich zurecht auf die Personalverrechnung. Trotzdem ist es not­wendig einen gewissen Überblick zu bewahren.

 

Aufgrund der Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes und der Lohnkontenverordnung 2006 hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen. In der Lohnkontenverordnung ist detailliert festgelegt, welche Informationen...

ARBEITSZEIT NEU SEIT 01.09.2018

Nachdem die Gesetzesnovelle zum Arbeitszeitgesetz (AZG) und Arbeitsruhegesetz (ARG) mittlerweile im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist (BGBl. I Nr. 53/2018), wird es „ernst“. Seit 01.09.2018 gibt es insbesondere folgende fünf interessante Änderungen:

 

     1. Anhebung des Arbeitszeithöchstgrenzen im Arbeitszeitgesetz
     2. Erhöhung des Spielraums bei Gleitzeit
     3. Neue Ausnahme vom Wochenend- und Feiertagsarbeitsverbot (4-mal jährlich)
     4. Erweiterung des vom AZG/ARG ausgenommenen Personenkreises
     5. Verkürzte tägliche Ruhezeit im Hotel- und Gastgewerbe bei geteilten Diensten

 

Die folgenden Hinweise...

ÜBERSCHREITUNG DER GERINGFÜGIGKEITSGRENZE

Bei der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze kann es zu unangenehmen Konsequenzen für Dienstnehmer und Dienstgeber kommen.

 

Seit 01.01.2018 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei EUR 438,05 pro Kalendermonat. Sonderzahlungen (zB Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld) sind bei der Geringfügigkeitsgrenze nicht zu berücksichtigen. Somit können die EUR 438,05 14 mal pro Kalenderjahr ausgezahlt werden, ohne die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten.

 

Was passiert bei Überschreitung der Grenze?


Kommt es während der Beschäftigung zu einer Erhöhung des Entgeltes, wodurch die oben ge-nannte Grenze überschritten wird, liegt...

WERBUNGSKOSTENPAUSCHALE

Nicht nur Selbständige können beruflich veranlasste Aufwendungen steuerlich geltend machen. Auch Arbeitnehmer können Ausgaben, die in engem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen und zur Erhaltung, Sicherung oder Erwerbung derselben dienen und nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot fallen, steuermindernd ansetzen.

 

Dazu ist es nicht unbedingt erforderlich, sämtliche Belege zu sammeln, da allen Dienstnehmern der allgemeine Werbungskostenpauschalbetrag von jährlich EUR 132,00 in vollem Umfang zusteht und schon bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wird.

 

Übersteigen im jeweiligen Einzelfall die Ausgaben...

DER FREIE DIENSTVERTRAG

Seit einiger Zeit machen die Gebietskrankenkassen im Verbund mit den Finanzämtern Jagd auf sogenannte atypische Beschäftigungsverhältnisse. Im Zuge von Lohnabgabenprüfungen werden Formen der Zusammenarbeit, die sich außerhalb von Dienstverhältnissen abspielen sehr kritisch durchleuchtet, und nicht selten kommt es zu Umqualifizierungen mit sehr kostspieligen Folgen für den Auftraggeber. In vielen Fällen wäre wahrscheinlich ein freier Dienstvertrag die richtige Rechtsform für die Zusammenarbeit. Nachfolgend soll dargestellt werden, was die Merkmale freier Dienstverträge sind, was sie von echten...

LOHNDUMPINGFALLEN VERMEIDEN

In der täglichen Lohnabrechnungspraxis können hinsichtlich Lohn- und Sozialdumping diverse „Fallen“ lauern, die zu Gesetzesverletzungen und Strafen führen.

 

 Mit 01.01.2017 ist ein eigenes Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft getreten, wodurch alle Bestimmungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping in ein neues Gesetz transferiert wurden. Unter Lohn- und Sozialdumping ist jedoch nicht nur die klassische und gewollte Unterentlohnung zu verstehen. Es können in der Lohnabrechnungspraxis „Fallen“ lauern, die zu Gesetzesverletzungen und Strafen führen.

 

ANGLEICHUNG VON ARBEITERN UND ANGESTELLTEN

Am 12.10.2017 wurde im Nationalrat die weitgehende arbeitsrechtliche Angleichung von Angestellten und Arbeitern beschlossen und am 13.11.2017 im Bundesgesetzblatt kundgemacht (BGBl I 153/2017).

 

Wesentliche Änderungen ergeben sich aufgrund dieser Neuregelung im Bereich der Entgeltfortzahlung, der Kündigungsfristen sowie der Dienstverhinderungsgründe.

 

1. ENTGELTFORTZAHLUNG

 

Im Bereich der Entgeltfortzahlung werden Regelungen betreffend der Arbeiter in das Angestelltengesetz übernommen. Somit wird für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ein gesonderter Entgeltfortzahlungsanspruch festgelegt, welcher von anderen Zeiten einer Dienstverhinderung unabhängig ist. Demnach steht bei Arbeitsunfällen bzw Berufskrankheiten...

RÜCKERSTATTUNG ZU VIEL BEZAHLTER SV-BEITRÄGE

Überschreitet die Summe aller SV-Beitragsgrundlagen aus verschiedenen Tätigkeiten die Höchstbeitragsgrundlage von EUR 71.820 (Wert 2018) pro Jahr, so werden unter Umständen zu viel Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. 

 

Personen, die mehrere versicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben, entrichten auch mehrfach Sozialversicherungsbeiträge. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein Dienstnehmer auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, ein Dienstnehmer nebenbei auch Landwirt ist oder ein Gewerbetreibender auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft hat.

 

Derzeit gibt es folgende Möglichkeiten, diese überschießenden SV-Beiträge zurück zu bekommen:

 

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