SENKUNG DER UMSATZSTEUER AUF BEHERBERGUNGSUMSÄTZE

Als eine der ersten Maßnahmen auf dem Gebiet des Steuerrechts wurde von der Bundesregierung die Umsetzung eines an die Tourismusbranche gerichteten Wahlversprechens auf Schiene gebracht. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Beherbergungs- und Campingumsätze wird von derzeit 13 % wieder auf die früheren 10 % abgesenkt.

Ziel der Maßnahme ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Tourismusbetriebe durch eine geringere Umsatzsteuerbelastung. Andererseits sollen auch die Verwaltungskosten für die betroffenen Unternehmen gesenkt werden. Gerade bei Pauschalangeboten war die Aufteilung des Entgelts in Nächtigung (13 %) und Verpflegung (10 %) mit einem erheblichen Aufwand verbunden.

Die Änderung wird am 01.11.2018 in Kraft treten und für alle diesbezüglichen Umsätze gelten, die ab diesem Tag ausgeführt werden.

 


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