QUELLENSTEUERRÜCKERSTATTUNG

Kapitaleinkünfte auf ausländischen Depots führen in einem ersten Schritt zum Abzug von sogenannten Quellensteuern. Jener Teil der ausländischen Quellensteuer, der auf die österreichische Kapitalertragsteuer nicht angerechnet werden kann, muss von der ausländischen Steuerbehörde im Wege eines Rückerstattungsverfahrens zurückgefordert werden.

 

Unterhält eine in Österreich ansässige natürliche Person ein ausländisches Wertpapierdepot, so unterliegen auch die daraus lukrierten Wertpapiererträge der österreichischen Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5 %. Im Falle von Dividendenerträgen aus ausländischen Wertpapieren besteuert in der Regel aber auch der ausländische Staat diese Dividende mit einer sogenannten Quellensteuer, zB bei Schweizer Aktien in Höhe von 35 % des Dividendenertrags. Die im Ausland abgeführten Quellensteuern können

 

  • zu einem Teil auf die österreichische Besteuerung angerechnet und
  • darüber hinaus vom anderen Staat zurückgefordert

Bezieht jemand auf einem ausländischen Wertpapierdepot Dividendenerträge aus ausländischen Aktien, so sind die daraus lukrierten Erträge im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung vom Steuerpflichtigen eigens zu veranlagen. Anders als bei einem inländischen Wertpapierdepot wird die Kapitalertragsteuer nicht direkt von der Bank an den Fiskus abgeführt (sogenannte Endbesteuerung).

 

Rückerstattungsverfahren

Im Rahmen dieser Veranlagung kann (abhängig vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und dem anderen Staat) in der Regel eine ausländische Steuer in Höhe von 15 % auf die österreichische Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5 % im Rahmen der Veranlagung angerechnet werden. Somit ist man dem österreichischen Fiskus nur noch die Differenz in Höhe von 12,5 % Kapitalertragsteuer schuldig. Jener Teil der ausländischen Quellensteuer, der nicht angerechnet werden kann, muss von der ausländischen Steuerbehörde im Wege eines Rückerstattungsverfahrens (und nicht vom österreichischen Fiskus) zurückgefordert werden. Nach erfolgreicher Rückerstattung beträgt somit die effektive Gesamtsteuerlast auf die ausländischen Dividendenerträge 27,5 %.

 

Beispiel ausländisches Wertpapierdepot

Ausschüttung Schweizer Aktie (Brutto)

  EUR  10.000,00

35% Quellensteuereinbehalt in der Schweiz   EUR – 3.500,00
Österreichische Kapitalertragsteuer gesamt 27,5 %

  EUR    2.750,00

Schweizer Quellensteuer in Österreich anrechenbar lt DBA Ö-CH 15 %   EUR – 1.500,00
In Österreich daher noch effektiv zu besteuern 12,5 % (27,5 % – 15 %)   EUR – 1.250,00

 

Die nach Anrechnung auf die österreichische KESt verbleibende Quellensteuerbelastung beträgt EUR 2.000,00 (EUR 3.500,00 abzgl anrechenbarer Betrag laut DBA in Höhe von EUR 1.500,00). Der Betrag in Höhe von EUR 2.000,00 kann mittels Antrag von den Schweizer Steuerbehörden rückgefordert werden.

 

Im Rahmen des Rückerstattungsverfahrens zu beachten sind insbesondere die länderweise unterschiedlichen Antragsfristen und Antragsformalitäten bei den ausländischen Steuerbehörden.

 

Hinweis

Sollten bisher Kapitalerträge auf ausländischen Wertpapierdepots nicht in der österreichischen Einkommensteuerklärung deklariert worden sein und somit eine „Sanierung“ der Vergangenheit erforderlich werden, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen auch im Wege einer strafbefreienden Selbstanzeige gegenüber der österreichischen Finanz dargelegt werden.

 

Für weiterführende Auskünfte und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mag. Thomas Zimprich
Steuerberater
Geschäftsführer | Partner

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