LOHNKONTENVERORDNUNG

Die Personalverrechnung hat sich in den letzten Jahren zunehmend zu einer „Spezialwissen­schaft“ entwickelt. Unternehmer und Geschäftsführer setzen sich oft aufgrund der vielen Regelungen und Formalvoraussetzungen mit den Details der Abrechnung nicht mehr aus­einander, sondern verlassen sich zurecht auf die Personalverrechnung. Trotzdem ist es not­wendig einen gewissen Überblick zu bewahren.

 

Aufgrund der Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes und der Lohnkontenverordnung 2006 hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen. In der Lohnkontenverordnung ist detailliert festgelegt, welche Informationen der Arbeitgeber über seine Arbeitnehmer und die aus­bezahlten Vergütungen zu erfassen hat.

 

Neben den für die Personalverrechnung unabdingbaren Informationen wie etwa Name, Wohnsitz, Versicherungsnummer, Bruttobezüge, Abgaben, etc sind insbesondere auch alle steuerfrei oder begünstigt zufließenden Kostenersätze bzw Zuschüsse des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zu erfassen.

 

Diese Zahlungen werden teilweise nicht zur Gänze erfasst und führen bei Abgabenprüfungen immer wieder zu Diskussionen mit den Prüfern.

 

Im Sinne einer ordnungsgemäßen Abrechnung sollten daher insbesondere folgende Informat­ionen unbedingt (von der Buchhaltung) an die Personalverrechnung gemeldet werden:

  • ausbezahlte Tagesgelder, Kilometergelder und pauschale Nächtigungsgelder
  • Mitarbeiterrabatte, die im Einzelfall 20 % übersteigen
  • Zuschüsse des Dienstgebers für Kinderbetreuungskosten
  • freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden
  • Umzugskostenvergütungen
  • Zuwendungen für die Zukunftssicherung, unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Mitarbeiterbeteiligungen
  • Arbeitgeberbeiträge an Pensionskassen, Unterstützungskassen, betriebliche Kollektiv­versicherungen
  • Pendlerpauschalbetrag, Pendlereuro und Kosten für den Werkverkehr
  • die Kalendermonate, in denen der Arbeitnehmer im Werkverkehr befördert wird
  • die Kalendermonate, in denen dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt wird (Sachbezug)

 Die gesamte Lohnkontenverordnung ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004237

 


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