PERSONALWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG

Wir beraten Sie in allen Belangen der Personalwirtschaft oder übernehmen auf Wunsch die gesamte Personalverrechnung. Korrekt und pünktlich. Sie haben Standorte im Ausland oder entsenden Mitarbeiter? Hier gelten eigene Regelungen und je nach Destination und Vertragsart gilt es dabei Einiges zu beachten. Mehr dazu auch im Bereich Internationales Steuerrecht.

 

  • Gut beraten: Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht sind auch aufgrund der laufenden gesetzlichen Veränderungen sehr komplexe Bereiche des Steuerrechts. Wir beraten oder übernehmen auf Wunsch (Teil-)Bereiche in der kompletten Abwicklung für Sie.
     

  • Laufende Personalverrechnung: Durchführung der Personalverrechnung sowie An- und Abmeldungen bei Gesundheitskassen. Wir kümmern uns außerdem um Einstufungen im Lohn- und Gehaltsschema sowie um Kollektivvertragsanpassungen.
     

  • Outsourcing Personalverrechnung: Die gesamte Personalverrechnung eignet sich ideal für Outsourcing. Wir übernehmen alle Tätigkeiten für Sie, schaffen optimale Verrechnungsmodi und optimieren so Ihre Liquidität.
     

  • Payroll-Check: Wir unterstützen Sie aktiv in der gesetzeskonformen Abrechnung  von Überstunden, Prämien, Sachbezügen, Reisekosten und diversen Zulagen. Im Zuge der Beratung machen wir Sie auf mögliche Potentiale und Risiken aufmerksam.
     

  • Vertragsmanagement: Wir beraten bei der Gestaltung von Dienstverträgen, freien Dienstverträgen und Werkverträgen. Sicher, unkompliziert und gesetzeskonform.
     

  • Berechnung von Pfändungen und Erstellen von Drittschuldnererklärungen: Wenn ein Mitarbeiter eine Pfändung hat, gibt es seitens Dienstgeber wichtige Punkte zu beachten, von der Pfändungshöhe über einzuhaltende Rangordnung der Auszahlungen bis hin zu erforderlichen Formularen.
     

  • Internationalisierung: Wir beraten bei Auslandsentsendungen von Mitarbeitern, von kurzfristigen Entsendungen bis hin zu längerfristigen Einsätzen. Mehr dazu auch im Bereich … Internationales Steuerrecht
     

  • Berechnung der Personalrückstellungen für Jahresabschlüsse: Welche Rückstellungen dürfen gebildet werden, für welche Aufwendungen sind Rückstellungen zu bilden und wie werden sie berechnet und weiter behandelt.
     

  • Vertretung bei der gemeinsamen Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen (GPLB): Die Überprüfung der gesamten lohnabhängigen Abgaben findet routinemäßig normalerweise alle fünf Jahre statt. Wir unterstützen bei der Aufbereitung aller erforderlichen Unterlagen und sorgen so für einen reibungslosen Ablauf des Prüfungsverfahrens.