KAPITALABFLUSSMELDEGESETZ
Im Zusammenhang mit der Betrugsbekämpfung müssen Banken die Finanzverwaltung nun auch regelmäßig über größere Geldabflüsse ihrer Kunden informieren.
Banken, Zahlungsinstitute und die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur haben Kapitalabflüsse von mindestens EUR 50.000,00 (bzw offenbar zusammengehörige Abflüsse von weniger als EUR 50.000,00) von Konten oder Depots natürlicher Personen seit dem 01.03.2015 zu melden. Ausgenommen sind Geschäftskonten von Unternehmern und Anderkonten von Rechtsanwälten, Notaren und Wirtschaftstreuhändern. Die Meldung ist dem Finanzministerium verschlüsselt via FinanzOnline zu übermitteln.
Die erste Meldung für den Zeitraum 01.03.2015 – 31.12.2015 war durch die Bankinstitute bereits bis 31.10.2016 zu übermitteln.
Die Meldungen für den Zeitraum 01.01.2016 – 31.12.2016 waren bis 31.01.2017 zu übermitteln, Abflüsse ab 01.01.2017 sind bis zum jeweils Monatsletzten des Folgemonats zu melden. Die Meldungen werden jeweils dem elektronischen Akt des Steuerpflichtigen hinzugefügt. Als Kapitalabflüsse gelten Auszahlungen und Überweisungen von Sicht-, Termin- und Spareinlagen, die Übertragung von Wertpapieren (Depots) mittels Schenkung im Inland, die Verlagerung von Wertpapieren ins Ausland und Überweisungen im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten.
Tipp
Wenn Sie in Ihrem privaten Bereich häufig größere Barbeträge beheben oder transferieren, dann dokumentieren Sie diese, damit Sie bei Rückfragen rasch richtige Auskünfte geben können! Überlegen Sie auch – wenn Sie häufig größere Beträge zwischen Ihren Geschäfts- und Privatkonten hin- und herüberweisen – die Privat- zu Geschäftskonten zu machen und in Ihre Buchhaltung aufzunehmen! Das kann Ihnen vielleicht unangenehmes Nachfragen des Finanzamtes ersparen.