GEWINNAUSSCHÜTTUNG UND SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHT

Seit dem 01.01.2016 müssen im Rahmen der elektronischen Meldung über die Ausschüttung an das Finanzamt auch die für die Ermittlung der GSVG-Beitragsgrundlage relevanten Infor­mationen deklariert werden. Eine gut geplante Ausschüttungspolitik der GmbH kann die Sozialversicherungsbelastung optimieren.

 

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur mit ihren Einkünften aus der Geschäftsführertätigkeit der gewerblichen Sozialversicherung (GSVG-Pflicht), sondern auch mit jenen Einkünften, die dem Geschäftsführer aufgrund seiner Gesell­schafterstellung zukommen.

 

Somit bilden in bestimmten Fällen bei geschäftsführenden Gesellschaftern auch die Einkünfte aus Gewinnausschüttungen einen Teil der GSVG-Bemessungsgrundlage. Voraussetzung dafür ist, dass für den Gesellschafter-Geschäftsführer überhaupt eine Versicherungspflicht nach dem GSVG besteht. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn

  • der geschäftsführende Gesellschafter zumindest 50 % der Anteile an der GmbH hält (in besonderen Fällen auch für Beteiligung zwischen 25 % und 50%),
  • keine Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) besteht und
  • die GmbH Mitglied bei der Wirtschaftskammer ist.


Seit 01.01.2016 Meldung an Finanzamt

Aus ertragsteuerlicher Sicht unterliegen Gewinnausschüttungen einer GmbH an den geschäftsführ­enden Gesellschafter der 27,5 %igen Kapitalertragsteuer (KESt). Die Ausschüttungen sind auf Ebene des Gesellschafter-Geschäftsführers endbesteuert und müssen daher nicht mehr in seine persönliche Einkommensteuererklärung aufgenommen werden.

 

Bisher wurden daher Ausschüttungen dem Sozialversicherungsträger nicht automatisch mit den Einkommensdaten des Versicherten übermittelt. Bereits seit 2015 hat die oberösterreichische Sozial­versicherungsanstalt Informationen zu Ausschüttungen angefordert. Seit dem 01.01.2016 müssen nun im Rahmen der elektronischen Meldung über die Ausschüttung an das Finanzamt auch auto­matisch die Sozialversicher­ungs­nummer, der Name des Gesellschafter-Geschäftsführers und die Höhe des entsprechenden Brutto­aus­schüttungsbetrages angegeben werden.

 

Für Personen, die unter der Höchstbeitragsgrundlage liegen, können sich aufgrund von Ausschütt­ungen Beitragsnachzahlungen ergeben. Die Beitragsgrundlage für Sozial­versicherungsbeiträge ist im Jahr 2016 mit EUR 5.670,00 pro Monat (sogenannte Höchstbeitrags­grundlage) gedeckelt. Daher kann durch eine sorgfältig geplante Ausschüttungspolitik der GmbH die Sozialversicherungsbe­lastung optimiert werden.

 


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