ERHÖHUNG VON PENDLERPAUSCHALE, PENDLEREURO
Als Reaktion auf die hohen Treibstoffkosten hat der Nationalrat am 04.05.2022 das Pendlerpauschale befristet für den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 angehoben.
Somit werden
- die Pendlerpauschal-Beträge um 50 % erhöht und
- der Pendlereuro vervierfacht.
Es ergeben sich dadurch folgende monatlichen Werte:
Pendlerpauschale im Zeitraum 01.05.2022 bis 30.06.2023 (monatlich) |
Wohnung – Arbeitsstätte (einfache Fahrstrecke) | kleines Pendlerpauschale (voller Wert) | Wohnung – Arbeitsstätte (einfache Fahrstrecke) | großes Pendlerpauschale (voller Wert) |
mindestens 2 km | EUR 46,50 | ||
mindestens 20 km | EUR 87,00 | mehr als 20 km | EUR 184,50 |
mehr als 40 km | EUR 169,50 | mehr als 40 km | EUR 321,00 |
mehr als 60 km | EUR 252,00 | mehr als 60 km | EUR 459,00 |
Pendlereuro im Zeitraum 01.05.2022 bis 30.06.2023 (monatlich) |
EUR 8,00 mal Km-Anzahl der einfachen Fahrtstrecke, geteilt durch 12 |
Sofern die höheren Werte bei der Gehalts- und Lohnabrechnung für Mai 2022 noch nicht berücksichtigt werden können (zB wegen nicht rechtzeitig verfügbarem Lohnsoftware-Update), hat laut dem Gesetzesentwurf eine Aufrollung spätestens bis 31.08.2022 zu erfolgen.
Für weiterführende Auskünfte und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. | |
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Mag. Elisabeth Kürmayr Steuerberaterin Geschäftsführerin | Partnerin E ekuermayr@eccontis.at T +43 732 221736 16 |
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