ERHÖHUNG VON PENDLERPAUSCHALE, PENDLEREURO

Als Reaktion auf die hohen Treibstoffkosten hat der Nationalrat am 04.05.2022 das Pendlerpauschale befristet für den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 angehoben.

 

Somit werden

  • die Pendlerpauschal-Beträge um 50 % erhöht und
  • der Pendlereuro vervierfacht.

Es ergeben sich dadurch folgende monatlichen Werte:

Pendlerpauschale im Zeitraum 01.05.2022 bis 30.06.2023 (monatlich)
Wohnung – Arbeitsstätte (einfache Fahrstrecke) kleines Pendlerpauschale (voller Wert) Wohnung – Arbeitsstätte (einfache Fahrstrecke) großes Pendlerpauschale (voller Wert)
    mindestens 2 km EUR 46,50
mindestens 20 km EUR 87,00 mehr als 20 km EUR 184,50
mehr als 40 km EUR 169,50 mehr als 40 km EUR 321,00
mehr als 60 km EUR 252,00 mehr als 60 km EUR 459,00
Pendlereuro im Zeitraum 01.05.2022 bis 30.06.2023 (monatlich)
EUR 8,00 mal Km-Anzahl der einfachen Fahrtstrecke, geteilt durch 12

 

Sofern die höheren Werte bei der Gehalts- und Lohnabrechnung für Mai 2022 noch nicht berücksichtigt werden können (zB wegen nicht rechtzeitig verfügbarem Lohnsoftware-Update), hat laut dem Gesetzesentwurf eine Aufrollung spätestens bis 31.08.2022 zu erfolgen.

 

Für weiterführende Auskünfte und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mag. Elisabeth Kürmayr
Steuerberaterin
Geschäftsführerin | Partnerin

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