ENERGIEKOSTENPAUSCHALE

Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen.

 

Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen EUR 110,00 und EUR 2.475,00 und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von EUR 10.000,00 und einem Höchstjahresumsatz von EUR 400.000,00.

 

Die Einreichung auf Ansuchen der Förderung ist ausschließlich im Unternehmensserviceportal (USP) durch das antragstellende Unternehmen möglich und muss bis 30.11.2023 erfolgt sein.

 

Für weitere Details verweisen wir auf unser eccontis informiert 18/2023 vom 28.04.2023.

 

Hinweis: Die Energiekostenpauschale ist nicht zu verwechseln mit dem Energiekostenzuschuss, für den strengere Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Detailinformationen und Richtlinien zum Energiekostenzuschuss für 2023 wurden bislang nicht veröffentlicht. Sobald dazu Informationen vorliegen, werden wir darüber informieren.

 

Für weiterführende Auskünfte und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mag. Thomas Zimprich
Steuerberater
Geschäftsführer | Partner

E tzimprich@eccontis.at
T +43 732 221736 23
Artikel als PDF Artikel empfehlen Kontakt Zurück

Eccontis informiert