CROWDFUNDING – WAS IST DAS?

Seit 01.09.2015 ist das Alternativfinanzierungsgesetz (in der Folge AltFG) in Kraft. Es regelt die Finanzierung durch alterna­tive Finanzinstrumente. Damit sollen den Betreibern von Pro­jekten und kleinen und mitt­leren Unter­nehmen (nach EU-KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG) zusätzlich oder anstatt herkömmlicher Fin­anzierungsformen wie etwa Bank­darlehen neue Finanzierungsmöglichkeiten erschlossen werden. Das AltFG soll in der Start-up-Phase oder beim Ex­pandieren eines Unternehmens eine einfache, kostengünstige Unterneh­mens­­finanzierung ermög­lichen.

 

Beim „Crowdfunding“ beteiligt sich eine Vielzahl von Geldgebern mit Geldbeträgen an einem Unter­nehmen oder finanziert damit Innovationsprojekte. Die Finanzierung erfolgt über Crowdfunding-Internetplattformen. Diese Plattformen beraten die Geldgeber, verfassen die Verträge und unter­stützen den Ablauf der Finanzierung.

 

Es gibt vier Arten von Crowdfunding-Modellen:

  • Donation based Crowdfunding
    Um Projekte aus der Kreativ-, Kultur- und Kunstszene zu ermöglichen, wird das Geld ohne die Aussicht auf eine Gegenleistung gegeben. Das Geld fließt quasi für eine gute Tat.
  • Reward based Crowdfunding
    Auch hier fließt nicht wieder Geld an die Geldgeber zurück. Die Gegenleistung ist entweder materieller Natur oder Anerkennung.
  • Lending based Crowdfunding (Nachrangdarlehen)
    Mit dieser Form gewähren die Geldgeber einem Unternehmen ein Darlehen und erhalten als Gegen­leistung höhere Zinsen als sonst üblich. Dabei wird vereinbart, dass das Darlehen nur dann rückgezahlt bzw die Zinsen nur dann ausbezahlt werden, wenn es sich das Unternehmen leisten kann, ohne gleichzeitig zahlungsunfähig zu werden. Im Insolvenzfall des Unternehmens sind diese Geldgeber gegenüber anderen Forderungen im Nachrang.
  • Equity based Crowdfunding (Crowdinvesting)
    Bei diesem Modell werden die Geldgeber mittels Genussscheinen oder als typischer stiller Ge­sellschafter am Unternehmen beteiligt. Die Beteiligungsfinanzierung ist meist schon ab
    EUR 100,00 möglich.

Um die Geldgeber zu schützen, beinhaltet das AltFG Informations- und Veröffentlichungs­pflichten für den Emittenten.

 

Um vorzubeugen, dass Crowdfunding für kriminelle Zwecke missbraucht wird, werden Pflichten zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auferlegt. Für Geldgeber ist zu bea­chten, dass die jährliche maximale Investitionssumme grundsätzlich höchstens EUR 5.000,00 betragen darf. Wenn das durchschnittliche Netto-Monatsgehalt eines Geldgebers mehr als EUR 2.500,00 be­trägt, kann diese Grenze auch überschritten werden.

 


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