COVID-19: HÄRTEFALL-FONDS – ERNEUTE ADAPTIERUNGEN
Für die angekündigten Änderungen beim Härtefall-Fonds steht seit 30.04.2020 die von der Bundesregierung veröffentlichte Richtlinie zur Verfügung. Die Wirtschaftskammer hat als operativer Abwickler des Härtefall-Fonds im Auftrag der Bundesregierung die Neuerungen in das Antragsformular eingearbeitet und aktualisierte Service-Information auf der Website bereitgestellt.
Folgende wesentliche Verbesserungen wurden mit der zuletzt veröffentlichten Adaptierung umgesetzt:
- Erweiterung des Betrachtungszeitraumes auf 6 Monate – innerhalb der insgesamt 6 Monate können 3 beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden.
- Einführung einer Mindestförderhöhe von EUR 500,00 pro Monat – auch für Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten keinen Gewinn erwirtschaften konnten. Bei Förderungen bis EUR 500,00 erfolgt im jeweiligen Betrachtungszeitraum keine Anrechnung von Auszahlungsbeträgen aus der Phase 1
- Jungunternehmer, die ab 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Einkommensteuerbescheid pauschal EUR 500,00 Allgemein gilt: Ist aus dem Zeitraum 2015 bis 2019 kein Einkommensteuerbescheid vorhanden, ist dennoch eine Förderung möglich, es muss jedoch unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich bestehen.
- Berücksichtigung des Corona-Familienhärteausgleichs: Die Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung der Unterstützung.
- COVID-19-bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.
Seit Montag, 04.05.2020 ist ein Antrag nach der neuen Förderrichtlinie via wko.at/haertefall-fonds möglich.
Bereits eingereichte Anträge müssen nicht erneut eingereicht werden. Alle Anträge werden nach der neuen Richtlinie geprüft, um sicherzustellen, dass individuelle Verbesserungen in der Bearbeitung berücksichtigt werden.
Soll ein Antrag zurückgezogen werden (zB weil sich durch die Ausweitung des Betrachtungszeitraumes ein Vorteil ergibt und der Antrag erst für einen späteren Betrachtungszeitraum gestellt werden soll), ist eine Nachricht über das Kontaktformular an die für den Antrag zuständige Landeskammer zu stellen. Dabei muss unbedingt die per E-Mail erhaltene Geschäftsfall-Zahl angegeben werden.
Weitere Hilfsinstrumente der Bundesregierung
Wichtig ist, dass diese Soforthilfe für die persönliche Lebenshaltung der Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Härtefall-Fonds nicht mit dem Corona-Hilfsfonds der Bundesregierung verwechselt wird, aus dem die Unternehmen sowohl Liquiditätshilfen in Form von Garantien für Überbrückungskredite erhalten als auch Fixkostenzuschüsse bei Umsatzeinbrüchen von mehr als 40 % sowie Teilersatz für saisonale bzw verderbliche Waren bekommen werden (vgl eccontis informiert 16/2020 vom 08.04.2020).
Die Garantieprodukte aus diesem Hilfsfonds können bereits über die Hausbank beantragt werden. Die Details zum Fixkostenzuschuss erarbeitet die Bundesregierung derzeit. Voraussichtlich muss der Antrag bis spätestens 31.12.2020 registriert werden und in der Folge der konkrete Antrag – nach Ende des Geschäftsjahres und unter Einreichung einer Bestätigung eines Steuerberaters bzw Wirtschaftsprüfers über den Umsatzrückgang und die ersatzfähigen Fixkosten – bis spätestens 31.08.2021 eingebracht werden. Sobald Detailinformationen dazu veröffentlicht werden, werden wir umgehend informieren.
Zusätzlich besteht seit 15.04.2020 die Möglichkeit über den Corona-Familienhärteausgleich Unterstützungen zu beantragen. Sofern Eltern von Kurzarbeit oder Einkommenseinbußen betroffen sind und gewisse Nettoeinkommensgrenzen (abhängig von Anzahl und Alter der Kinder) nicht überschritten werden, steht bis zu 3 Monaten ein Zuschuss zu. Details dazu finden sich unter: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html
CORONA-BERATUNG zu steuerlichen, wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Themenstellungen
Mag. Michael Nösslböck | +43 664 3913720 | mnoesslboeck@eccontis.at |
Mag. Elisabeth Kürmayr | +43 664 88518780 | ekuermayr@eccontis.at |
Mag. Welf Kleinhanns | +43 676 4343152 | wkleinhanns@eccontis.at |
Mag. Thomas Zimprich | +43 664 1230663 | tzimprich@eccontis.at |
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