COVID-19: FRISTENDE UND VERLÄNGERUNGEN
Während vor dem Sommer noch die Verlängerung einige COVID-19 Maßnahmen angekündigt wurde, laufen einige andere Maßnahmen derzeit endgültig aus. Insbesondere ist dabei auf den 31.08.2021 hinzuweisen. Dies ist der letzte Tag für die Einbringung etwaige Anträge auf Fixkostenzuschuss I (FKZ I).
1. FIXKOSTENZUSCHUSS (FKZ I) – FRISTENDE 31.08.2021
Anträge zum FKZ I können nur noch bis 31.08.2021 eingebracht werden. Wird diese Fallfrist übersehen kann für die Monate 16.03.2020 bis 15.09.2020 kein Antrag mehr auf Ersatz der Fixkosten eingebracht werden. Die Frist ist jedoch nicht zu verwechseln mit dem Fixkostenzuschuss 800 (FKZ 800). Hier können Anträge noch bis zum 31.12.2021 eingebracht werden (betrifft Antragszeiträume zwischen 16.09.2020 und 30.06.2021).
2. VERLÄNGERUNGEN
Aufgrund der teilweise angespannten wirtschaftlichen Situation hat die Bundesregierung vor den Sommermonaten die Verlängerung einiger Hilfsmaßnahmen angekündigt. Die Details und Richtlinien wurden inzwischen veröffentlicht (siehe jeweilige Hilfsmaßnahme).
Ausfallsbonus
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um weitere 3 Monate (Juli bis September) |
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nunmehr 50 % Umsatzausfall (statt bisher 40 %) |
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Dividendenregelung, Boniregelung und Kündigungsregelung werden vom FKZ 800 übernommen |
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Staffelung der Ersatzraten nach branchenspezifischem Rohertrag (10 %, 20 %, 30 % und 40 %) |
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EUR 80.000,00 (statt bisher EUR 30.000,00) pro Monat |
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Ausfallsbonus und Kurzarbeit dürfen maximal den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben |
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Ausfallsbonus |
Verlustersatz
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um weitere 6 Monate (Juli bis Dezember) |
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50 % Umsatzausfall |
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10 Mio EUR |
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Verlustersatz |
Härtefall-Fonds
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um weitere 3 Monate (Juli bis September) |
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50 % Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht mehr gedeckt werden |
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EUR 600,00 (statt bisher EUR 1.100,00 inklusive Comback-Bonus und Zusatzbonus); maximal EUR 2.000,00 |
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ab 01.07.2021 (für 15.06. bis 30.06. gibt es einen automatisierten Ersatz) |
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ab 02.08.2021 bis Ende Oktober 2021 |
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Handysignatur erforderlich |
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Härtefall-Fonds |
NPO-Fonds
- Anträge für das Halbjahr 2021 können seit 08.07.2021 bis zum 15.10.2021 gestellt werden
- Die Richtlinien und FAQ zu den Voraussetzungen finden sich unter: NPO-Fonds
- Für das 2. Halbjahr 2021 sollen Möglichkeiten zur Abfederung von Härtefällen vorgesehen
Für weiterführende Auskünfte und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. | |
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Mag. Michael Nösslböck Wirtschaftsprüfer | Steuerberater Geschäftsführer | Partner E mnoesslboeck@eccontis.at T +43 732 221736 12 |
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