COVID-19: AUSFALLSBONUS

Die Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden um den Ausfallsbonus ergänzt. Dieser umfasst sowohl einen „Bonus“ als auch einen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II (FKZ II) zur Liquiditätssicherung.

 

Laut Information des Finanzministers vom Februar 2021 soll der Ausfallsbonus für Zeiträume ab November 2020 bis Juni 2021 zur Verfügung stehen und somit den Unternehmern finanzielle Planbarkeit geben.

 

Unternehmer, die mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem Monatsumsatz des jeweiligen Vergleichszeitraums haben, können – auch wenn das Unternehmen im Lockdown nicht geschlossen war – über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe beantragen. Vergleichszeitraum ist der dem Kalendermonat des Betrachtungszeitraums entsprechende Kalendermonat aus dem Zeitraum März 2019 bis Februar 2020.

 

Zeitnah und unbürokratisch

Der Ausfallsbonus beträgt 30 % des Umsatzausfalles des Vergleichsumsatzes und besteht einerseits zur Hälfte aus dem „Bonus“ und andererseits zur Hälfte aus einem (optionalen) Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II, der zeitnah und unbürokratisch die Liquidität der antragstellenden Unternehmen verbessern soll. Gedeckelt ist der Ausfallsbonus mit EUR 60.000 pro Monat. Davon werden maximal EUR 30.000 als „Bonus“ sowie maximal EUR 30.000 als Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II ausbezahlt. Der Bonus kann ab dem 16. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum drittfolgenden Kalendermonats beantragt werden. Die Anträge für die Betrachtungszeiträume November 2020 und Dezember 2020 können vom 16.02.2021 bis zum 15.04.2021 erfolgen.

 

Der Ausfallsbonus kann – sofern die Voraussetzungen vorliegen – auch dann bezogen werden, wenn das Unternehmen bereits andere Hilfen (zB Fixkostenzuschuss, Zahlungen aus dem Härtefallfonds) erhalten hat. Wurde aber bereits ein Lockdown-Umsatzersatz oder Lockdown-Umsatzersatz II bezogen, so kann der Ausfallsbonus weder für November 2020 noch für den Dezember 2020 beantragt werden.

 

Beispiel der Wirtschaftskammer Österreich Stand Jänner 2021 zum Ausfallsbonus

Ein mittelständisches Hotel verzeichnet durch den Lockdown (mit wenigen Berufsreisenden) einen Umsatzausfall von -94 %, da nur ein Umsatz von EUR 12.177,88 erwirtschaftet wird. Der Monatsumsatz 2019 betrug EUR 202.964,70.

 

Fixkostenzuschuss II (FKZ II)       EUR       EUR
Umsatz 2019 202.964,70  

Anrechenbare Fixkosten

52.770,82  
davon FKZ II 94 % der anrechenbaren Fixkosten 49.604,57 49.604,57
     
Ausfallsbonus    
Umsatzausfall: 94 % von 202.964,70 190.786,82  
Ersatz 30 % vom Umsatzausfall 57.236,05  
davon die Hälfte als Vorschuss auf den FKZ II (15 %) 28.618,02  
davon die Hälfte als „Bonus“ (15 %) 28.618,02 28.618,02
Fixkostenzuschuss + Ausfallsbonus   78.222,59

 

Soforthilfe: „Bonus“ + Vorschuss auf den FKZ II: EUR 57.236,05 für den beantragten Monat (28,2 % des Vorjahresmonatsumsatzes)

 

Gesamtabdeckung (Fixkostenzuschuss II + Bonus): EUR 78.222,60 (38,5 % des Vorjahresmonats-umsatzes). Diese Gesamtabdeckung besteht jedoch erst, nachdem der Antrag auf Fixkostenzuschuss II eingereicht und bewilligt wurde.

 

Die Richtlinien und FAQs zum Ausfallsbonus sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/ausfallsbonus.html

 

Aufgrund der mittlerweile zahlreichen Förderungsmöglichkeiten – die sich teilweise gegenseitig ausschließen und teilweise nebeneinander möglich sind – muss vor einer etwaigen Antragstellung jedenfalls geprüft werden, welche Förderung die vorteilhafteste für Ihr Unternehmen ist.

 

 

Für weiterführende Auskünfte und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mag. Welf Kleinhanns
Steuerberater
Geschäftsführer | Partner

E wkleinhanns@eccontis.at
T +43 732 221736 15

 

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