CORONA-VIRUS: MASSNAHMENPAKET DER REGIERUNG

Die österreichische Bundesregierung hat mit 14.03.2020 ein (erstes) Maßnahmenpaket vorgestellt, dass die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Corona-Virus abmildern soll. Derzeit sind folgende Maßnahmen für betroffene Unternehmen vorgesehen:

1. Kurzarbeitszeitmodell (siehe eigenes eccontis informiert 12/2020)

2. Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer Vorauszahlungen 2020 (Herabsetzung und Stundung)

3. Sozialversicherungsbeiträge SVS 2020 (Herabsetzung und Stundung)

4. Sozialversicherungsbeiträge ÖGK (Stundung, Ratenzahlung)

5. Förderungen und Garantien für Unternehmer

6. Weitere Informationen

 

1. KURZARBEITSZEITMODELL

 

Zum am 14.03.2020 vorgestellten Modell der Kurzarbeit, das ab Montag, 16.03.2020 beantragt werden kann, verweisen wir auf unser eccontis informiert 12/2020.

 

2. EINKOMMENSTEUER- UND KÖRPERSCHAFTSTEUER VORAUSZAHLUNGEN 2020

 

Das Bundesministerium für Finanzen hat insbesondere im Hinblick auf die laufenden Einkommensteuer- bzw Körperschaftsteuervorauszahlungen 2020 folgende Maßnahmen geschaffen, die Liquiditätsengpässe und Zahlungsverzögerungen von betroffenen Unternehmern abmildern sollen:

Einkommen- bzw Körperschaftsteuervorauszahlungen 2020

  • Herabsetzung
  • Nichtfestsetzung
  • Abstandnahme von Nachforderungszinsen (von Amts wegen)

Abgabeneinhebung

  • Stundung oder Ratenzahlung (Zahlungserleichterung)
  • Stundungszinsen (Antrag auf Nichtfestsetzung)
  • Säumniszuschläge (Antrag auf Nichtfestsetzung)

Anträge sind (wie bisher) über FinanzOnline einzubringen.

In allen Fällen hat der Steuerpflichtige glaubhaft zu machen, dass er von einem Liquiditätsengpass betroffen ist, der konkret auf eine SARS-CoV-2-Virus-Infektion zurückzuführen ist. Für diese Glaubhaftmachung wurden vom Finanzministerium Textvorschläge vorgelegt, mit denen unbürokratisch die Anträge gestellt werden können:

 

Herabsetzung von Vorauszahlungen (Textbaustein)

Ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche…) von den Auswirkungen    der der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt, dass die bisherige Festsetzung von Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 2020 zu hoch ist. Ich habe die Auswirkungen der SARSCoV-2-Virus-Infektion auf die Höhe der Steuerbemessungsgrundlage für 2020 sorgfältig abgeschätzt und beantrage …..

 

Abgabeneinhebung (Textbaustein)

Ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche…) von den Auswirkungen der der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt einen Liquiditätsengpass, der für mich einen Notstand darstellt. Ich beantrage daher ……

 

3. SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE – SVS 2020

 

Die Sozialversicherungsanstalt für Selbständige (SVS) wird gemäß Auskunft ebenfalls unbürokratisch Anträge auf Ratenzahlung oder Stundung von Beiträgen bearbeiten. Weiters wurde eine gänzliche oder teilweise Nachsicht von Verzugszinsen in Aussicht gestellt.

 

Die Anträge zur Stundung oder Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail gestellt werden oder unter Verwendung der folgenden Formulare:

4. SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE – ÖGK

 

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat ebenfalls angekündigt auf die aktuelle Situation unbürokratisch zu reagieren. So können bei Liquiditätsengpässen, die auf die aktuelle Situation zurückzuführen sind, die Beiträge auf maximal 3 Monate gestundet werden.

 

Ratenzahlungen können bis zu 18 Monaten verlängert werden und Säumniszuschläge, die aufgrund coronabedingter Meldeverspätungen verhängt werden, können auf Antrag der Unternehmen nachgesehen werden. Im Einzelfall können auch Exekutionsanträge und Insolvenzanträge aufgeschoben werden, wobei dafür gemäß Auskunft keine besonderen Sicherstellungen notwendig sind.

 

Anträge sind unter Angabe der Beitragskontonummer formlos per E-Mail
(service.kontofuehrung@oegk.at) zu stellen.

 

5. FÖRDERUNGEN UND GARANTIEN FÜR UNTERNEHMER

 

Als weitere Maßnahme können sogenannte „Überbrückungsgarantien“ der aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) beantragt werden. Hauptzielsetzung dabei ist die Garantieübernahme für Betriebsmittelfinanzierungen von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt ist.

 

Mit diesen Garantieübernahmen sollen Kreditfinanzierungen unterstützt werden, die aufgrund von fehlenden oder unzureichenden bankmäßigen Sicherheiten nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen eingeräumt werden.

 

Von der aws wird dabei Folgendes zur Verfügung gestellt:

  • Garantiequote bis zu 80 % eines Kredites von bis zu EUR 2,5 Mio pro KMU
  • Garantielaufzeit maximal 5 Jahre

Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (zB Wareneinkäufe, Personalkosten) an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Corona-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens müssen die Bedienung der unterstützten Finanzierung erwarten lassen, was anhand eines Business-Plans (unter Berücksichtigung der geänderten Marktsituation) einschließlich einer mehrjährigen Liquiditätsplanung plausibel dargestellt werden muss.

 

Kurzfristige Kreditfinanzierungen (weniger als 6 Monate) sind von der Garantieübernahme ausgeschlossen. Die Maßnahme darf nicht zu einer bloßen Umschuldung führen, sondern muss der Sicherung und Erweiterung der Liquidität dienen.

 

Für die Bearbeitung von Garantieansuchen für Kredite bis maximal EUR 100.000 ist ein Schnellprüfungsverfahren vorgesehen, das mit reduzierten Informationserfordernissen auskommt.

 

Die Anträge sind über die Homepage der aws bzw über den sogenannten „Fördermanager“ zu stellen. https://www.aws.at/service/web-services/aws-foerdermanager/

 

6. WEITERE INFORMATIONEN

 

Die wichtigsten und laufend aktualisierten Informationen rund um das Corona-Virus finden sich ua auf folgenden Seiten:

https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen—Arbeitsrecht.html

https://www.arbeiterkammer.at/coronavirus

https://www.bmdw.gv.at/Themen/International/covid-19.html

 

Für weiterführende Auskünfte und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mag. Welf Kleinhanns
Steuerberater
Geschäftsführer | Partner

E wkleinhanns@eccontis.at
T +43 732 221736 15
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