Im Jahr 1993 wurde die gesetzliche Grundlage für Privatstiftungen geschaffen. Damit sollte nicht nur dem weiteren Abfluss österreichischen Vermögens in ausländische Stiftungen entgegengewirkt, sondern auch ein Anreiz für das Verbringen ausländischen Vermögens nach Österreich geschaffen werden.
Zusätzlich sollte die Möglichkeit geboten werden, erwirtschaftetes Vermögen für nachfolgende Generationen, ohne die bei Vererbungen zumeist unvermeidliche Zersplitterung und Auszehrung durch Mehrfachbesteuerung, zu erhalten.
Die Besteuerung der Privatstiftung erfolgt auf drei Ebenen:
1. Besteuerung von Zuwendungen an Privatstiftungen (Eingangsbesteuerung)
2. Laufende Besteuerung...