Die gesetzliche Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung, die mit Beginn der Erwerbstätigkeit bzw mit der Erlangung der Gewerbeberechtigung entsteht. Unselbstständig Erwerbstätige unterliegen der Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Selbstständig Erwerbstätige unterliegen der Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG).
1. PFLICHTVERSICHERUNG NACH DEM ASVG
Versicherte erhalten
- als Sachleistung ärztliche Hilfe bei Vertragsärzten unter Vorlage der e-card,
- als Sachleistung Spitalsbehandlung auf der allgemeinen Gebührenklasse und
- Geldleistung nur in Form von Geld, wie etwa Kranken-, Wochen- oder Rehageld.
2. PFLICHTVERSICHERUNG NACH DEM GSVG
Es wird...