Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung können insbesondere folgende Ausgaben und Absetzbeträge steuermindernd geltend gemacht werden.
1. WERBUNGSKOSTEN
Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Sie stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Typische Beispiele sind:
- Pendlerpauschale (kann bereits bei der Gehaltsabrechnung durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden)
- Arbeitsmittel (zB typische Berufskleidung oder Arbeitsschutzkleidung, Werkzeuge usw)
- Fahrtkosten
- Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten (zB Kurskosten, Fachliteratur usw)
- Kosten für Familienheimfahrten sowie Kosten für doppelte Haushaltsführung
- Pflichtbeiträge zu Berufsverbänden, Interessensvertretungen, Sozialversicherungsbeiträge, Gewerkschaftsbeiträge, Betriebsratsumlage
2. SONDERAUSGABEN
Sonderausgaben sind...