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SV-BEITRÄGE EINES GESELLSCHAFTERS-GESCHÄFTSFÜHRERS

Sozialversicherungsbeiträge sind auch dann Betriebsausgaben des Gesellschafter-Geschäftsführers im Rahmen seiner Basispauschalierung, wenn deren Bezahlung durch die GmbH erfolgt.

 

In einem kürzlich ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) hatte dieser darüber zu entscheiden, ob Sozialversicherungsbeiträge eines Gesellschafter-Geschäftsführers auch dann zu seinen Betriebsausgaben im Rahmen seiner Basispauschalierung zählen, wenn deren Bezahlung durch die GmbH erfolgt. Dies bestätigte nunmehr der Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Somit kann der Geschäftsführer die für ihn bezahlten Sozialversicherungsbeiträge auch im Rahmen einer Basispauschalierung zusätzlich als Betriebsausgaben geltend...

UMSATZSTEUER BEI ÄRZTEN

Eine Diagnoseüberprüfung ist keine Heilbehandlung und daher nicht umsatzsteuerbefreit.

 

Ärzte sind von der Umsatzsteuer (USt) unecht befreit. Sie müssen einerseits keine USt abführen, dürfen andererseits aber keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Diese Steuerbefreiung bezieht sich allerdings nur auf Tätigkeiten in Ausübung der Heilkunde gemäß dem Ärztegesetz. Andere Tätigkeiten eines Arztes können somit durchaus umsatzsteuerpflichtig sein. In diesem Sinne hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich entschieden, dass Diagnoseüberprüfungen durch einen Arzt nicht unter den Begriff "Heilbehandlungen im Bereich...

VORSTEUERRÜCKERSTATTUNG FÜR 2022

Wie jedes Jahr dürfen wir auf die geltenden Fristen im Zusammenhang mit Vorsteuerrückerstattungen im Ausland hinweisen. Wenn Sie als Unternehmer Rechnungen aus in anderen Staaten in Anspruch genommenen Leist­ungen (zB Nächtigungskosten, Geschäftsessen) erhalten, so können Sie die darin ent­haltenen Um­satz­steuerbeträge im Vorsteuerrückerstattungsverfahren von den ausländischen Steuerbehörden zurückfordern.

 

Für die Einreichung von Vorsteuerrückerstattungsanträgen sind zwei Fristen unbedingt zu be­achten:

  • der 30.06.2023 gegenüber Drittstaaten und
  • der 30.09.2023 gegenüber EU-Mitgliedstaaten.

Der unterschiedliche Verfahrensablauf stellt sich wie folgt dar.

 

1. RÜCKERSTATTUNG VON VORSTEUERN IN...

DIE NEUE ARBEITSPLATZPAUSCHALE

Immer mehr Menschen verbringen zumindest einen Teil ihrer Arbeitszeit im sogenannten „Homeoffice“. Angestoßen von der Pandemie hat sich in vielen Arbeitsbereichen die Arbeit von zu Hause aus als fester Bestandteil des Arbeitslebens etabliert. Doch mit der Arbeit daheim sind auch Kosten verbunden. Gerade in Zeiten hoher Energiepreise können auch Strom und Heizung eines häuslichen Arbeitsplatzes ins Gewicht fallen. Doch die steuerlichen Regelungen zur Anerkennung eines Arbeitszimmers sind streng. Zumindest für Unternehmer gibt es seit 2022...

ENERGIEKOSTENPAUSCHALE BEANTRAGEN

Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen EUR 110,00 und EUR 2.475,00 und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale ist nicht zu verwechseln mit dem Energiekostenzuschuss, für den strengere Voraussetzungen erfüllt werden müssen und kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von EUR 10.000,00 und einem Höchstjahresumsatz von EUR 400.000,00.

 

Wer erhält...

URLAUBSVERBRAUCH UND URLAUBSVERJÄHRUNG

Ein erworbener Urlaubsanspruch ist durch den Dienstnehmer grundsätzlich innerhalb gewisser Fristen zu konsumieren. Andernfalls verjährt dieser. Der EuGH hat kürzlich jedoch entschieden, dass der Urlaub nur unter bestimmten Voraussetzungen verjähren kann.

 

Wird der Urlaub nicht konsumiert, verjährt der Urlaubsanspruch nach Ablauf von 2 Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist (§ 4 Abs 5 UrlG); bis dahin wird der Urlaubsanspruch auf das folgende oder gegebenenfalls auch auf das übernächste Urlaubsjahr übertragen. Verbraucht...

AUSLÄNDISCHE VERMIET-UNGSEINKÜNFTE

Wird eine im Ausland befindliche Wohnung von einem in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen vermietet, sind die Mieteinnahmen sowohl im Ausland als auch in Österreich zu berücksichtigen. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wurden Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

 

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt, welcher der beiden Staaten sein innerstaatliches Steuerrecht auf Einkünfte anwenden darf, also diese besteuern darf, und welcher Staat ganz oder teilweise auf seine Besteuerung verzichten muss. Ziel ist eine effektive Einmalbesteuerung. DBA sehen unterschiedliche Methoden zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung...

PAUSCHALIERUNGS-MÖGLICHKEITEN

Unter Pauschalierung wird die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit verstanden, bestimmte, die Einkünfte einer Person betreffende Werte pauschal zu ermitteln. So gibt es Pauschalierungsmöglichkeiten für Betriebsausgaben und Werbungskosten. Diese Möglichkeiten betreffen einerseits grundsätzlich alle Unternehmer (Basispauschalierung), Kleinunternehmer und andererseits bestimmte Berufsgruppen.

 

1. BASISPAUSCHALIERUNG

 

Voraussetzung für die Pauschalierung ist, dass Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden, keine Buchführungspflicht besteht und auch freiwillig keine Bücher geführt werden. Weiters ist Voraussetzung, dass die Umsätze des Unternehmers im Vorjahr...

FERIALJOB – AUSBILDUNGS- ODER ARBEITSVERHÄLTNIS?

Auch heuer werden Unternehmen während der Sommerferien wieder Schüler und Stu­denten in ihren Betrieben beschäftigen. Dabei sind arbeits- und sozial­versicherungsrechtliche Vor­schriften zu beachten.

 

Ferialarbeit tritt im unternehmerischen Alltag in drei verschiedenen Erscheinungsformen zu Tage, die sich arbeits- und sozialversicherungsrechtlich unterscheiden. Erfahrungsge­mäß han­delt es sich in der Praxis hauptsächlich um Ferialarbeitnehmer, daneben gibt es noch so genannte echte Ferialpraktikanten und Volontäre.

 

1. FERIALARBEITNEHMER

 

Bei Ferialarbeitnehmern handelt es sich um Schüler oder Studenten, die während der Ferien Geld verdienen...

HAUPTWOHNSITZBEFREIUNG BIS MAXIMAL 1.000 M²

Das Bundesfinanzgericht hat die Ansicht der Finanzverwaltung, dass die Hauptwohnsitzbefreiung nur bis zu 1.000 m² Grundstücksfläche zur Anwendung kommt, bestätigt.

 

Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von privaten Grundstücken erfolgt durch die Immobilienertragsteuer (Immo-ESt), wobei nicht der reguläre Einkommensteuertarif, sondern ein Sondersteuersatz von 30 % zur Anwendung gelangt. Es gibt aber auch Steuerbefreiungen. Unter anderem ist die Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden steuerfrei, wenn es sich dabei um den Hauptwohnsitz des...