eccontis informiert

NEUERLICHE ZINSANPASSUNG

Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anpruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen sind vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.

 

Dieser hat sich in den Jahren 2012 bis 2022 kaum geändert. Seit Mitte 2022 ist es jedoch zu mehreren Zinssprüngen gekommen. Insofern haben sich die Stundungs- und Aussetzungszinsen empfindlich erhöht. Die aktuell geltenden Zinssätze dürfen wir wie folgt bekannt geben.

 

Wirksam-
keit ab
Basis-zinssatz

Stun-
dungs-
zinsen

>>

REISEAUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN VON VEREINEN

Gemeinnützige Sportvereine können unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei eine pauschale Reiseaufwandsentschädigung ausbezahlen. Mit 01.01.2023 wurde diese von EUR 60,00 auf EUR 120,00 pro Einsatztag erhöht und auf höchstens EUR 720,00 pro Monat begrenzt.

 

Die Auszahlung von Reiseaufwandsentschädigungen ist dann möglich, wenn

  • Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (wie etwa Masseure oder Trainer)
  • nebenberuflich
  • in gemeinnützigen Vereinen aktiv sind,
  • deren Zweck die Ausübung des Körpersports ist.

Die Steuerfreiheit steht nur zu, wenn neben den pauschalen Aufwandsentschädigungen keine anderen Reisevergütungen, Tages- oder Nächtigungsgelder steuerfrei...

IMMO-EST UND HERSTELLERBEFREIUNG

Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken unterliegen meist dem besonderen Steuersatz von 30 %. Es gibt aber auch Ausnahmen davon, die zu einer Steuerbefreiung führen.

 

Unter gewissen Voraussetzungen sind von der Immobilienertragsteuer ausgenommen

  • die Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
  • die Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden
  • die Veräußerungen von Grundstücken infolge eines behördlichen Eingriffs
  • bestimmte Tauschvorgänge, etwa im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren

Herstellerbefreiung

Die Herstellerbefreiung betrifft selbst hergestellte Gebäude, soweit diese innerhalb der letzten zehn Jahre nicht zur Erzielung von Einkünften gedient haben. Die...

SELBSTNUTZUNG EINER WOHNUNG IM MITEIGENTUM

Allerdings werden solche Vermietungen als steuerlich unbeachtliche Gebrauchsüberlassung gewertet. Dazu hat sich erst kürzlich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) geäußert.

 

Für die eigene Wohnung ist ein Vorsteuerabzug nur dann möglich, wenn diese Wohnung an einen Dritten vermietet wird. Ebenso sind Aufwendungen für die private Wohnung steuerrechtlich nicht abzugsfähig, Aufwendungen für Mietwohnungen unter bestimmten Voraussetzungen hingegen schon. Daher gibt es immer wieder Bestrebungen, die Eigennutzung einer Wohnung durch den Wohnungseigentümer steuerlich als Vermietung darzustellen. In diesem Sinne wird versucht,...

SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHT BEI AUSSCHÜTTUNGEN

Gewinnausschüttungen an GSVG-pflichtige Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH unterliegen der Beitragspflicht nach dem GSVG. Wie sieht dies jedoch bei Ausschüttungen an Gesellschafter einer GmbH, die nicht Geschäftsführer sind, aus?

 

Im Rahmen ihrer Kapitalertragsteuer-Anmeldung hat eine GmbH Ausschüttungen (insbesondere Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Anteilen an einer GmbH) an ihre Gesellschafter-Geschäftsführer, die der Pflichtversicherung nach dem GSVG oder FSVG unterliegen, anzugeben. Das trifft etwa auf folgende GmbH-Gesellschafter zu:

  • Gesellschafter einer (aufgrund zB einer Gewerbeberechtigung) wirtschaftskammerzugehörigen GmbH, die auch unternehmensrechtliche Geschäftsführer...

ZEITPUNKT DES VORSTEUERABZUGS

Manchmal stellt sich die Frage, in welcher Umsatzsteuervoranmeldung der Vorsteuerabzug durchzuführen ist. In jenem Monat, in dem die Rechnung ausgestellt wurde oder in jenem, in dem die Rechnung beim Unternehmer eingegangen ist?

 

Grundsätzlich darf vom Unternehmer nur eine von einem anderen Unternehmer gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden. Weiters muss – mit Ausnahme von Anzahlungen – auch die Leistung bereits erbracht worden sein. Im Falle eines Istbesteuerers (also eines Unternehmers, der die eigene...

ENERGIEKOSTENZUSCHUSS FÜR 2023

Während die Antragsfrist für den ersten Energiekostenzuschuss 2022 für Unternehmen (EKZ 1) bereits abgelaufen ist, erfolgten seitens des österreichischen Gesetzgebers zwischenzeitig die legistischen Vorbereitungen für die Gewährung eines neuen EKZ 2 für das Jahr 2023. Die neuen bzw adaptierten Förderungsrichtlinien liegen zwar noch nicht vor, jedoch wurden seitens des ressortzuständigen Wirtschaftsministeriums bereits Details mitgeteilt.

 

Für den Förderzeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 sollen im Rahmen des Energiekostenzuschusses 2 pro Unternehmen EUR 3.000 bis EUR 150 Millionen ausbezahlt werden können. Die Höhe...

BERICHTIGUNG VERGESSENER ABSCHREIBUNGEN

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können die Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Gebäudes im Rahmen der Abschreibung von der Steuer abgesetzt werden. Fraglich ist, ob Abschreibungsbeträge, die in Vorjahren übersehen wurden, steuerlich nachgeholt werden können.

 

Grundsätzlich besteht für Steuerpflichtige die Möglichkeit, Irrtümer in der Abgabenerklärung bis zur rechtskräftigen Abgabenfestsetzung durch das Finanzamt zu berichtigen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch vorgesehen, dass eine Fehlerkorrektur für bereits verjährte Jahre möglich ist. Eine solche Korrektur erfolgt durch Zu- und...

SV-BEITRÄGE EINES GESELLSCHAFTERS-GESCHÄFTSFÜHRERS

Sozialversicherungsbeiträge sind auch dann Betriebsausgaben des Gesellschafter-Geschäftsführers im Rahmen seiner Basispauschalierung, wenn deren Bezahlung durch die GmbH erfolgt.

 

In einem kürzlich ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) hatte dieser darüber zu entscheiden, ob Sozialversicherungsbeiträge eines Gesellschafter-Geschäftsführers auch dann zu seinen Betriebsausgaben im Rahmen seiner Basispauschalierung zählen, wenn deren Bezahlung durch die GmbH erfolgt. Dies bestätigte nunmehr der Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Somit kann der Geschäftsführer die für ihn bezahlten Sozialversicherungsbeiträge auch im Rahmen einer Basispauschalierung zusätzlich als Betriebsausgaben geltend...

UMSATZSTEUER BEI ÄRZTEN

Eine Diagnoseüberprüfung ist keine Heilbehandlung und daher nicht umsatzsteuerbefreit.

 

Ärzte sind von der Umsatzsteuer (USt) unecht befreit. Sie müssen einerseits keine USt abführen, dürfen andererseits aber keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Diese Steuerbefreiung bezieht sich allerdings nur auf Tätigkeiten in Ausübung der Heilkunde gemäß dem Ärztegesetz. Andere Tätigkeiten eines Arztes können somit durchaus umsatzsteuerpflichtig sein. In diesem Sinne hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich entschieden, dass Diagnoseüberprüfungen durch einen Arzt nicht unter den Begriff "Heilbehandlungen im Bereich...