Veräußerungen von privaten Immobilien unterliegen der Immobilienbesteuerung. Allerdings sind solche Veräußerungserträge mit einem anderen Einkommensteuersatz als private Mieterträge belastet. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen Überblick aus ertragsteuerlicher Sicht.
Die Besteuerung von so genanntem Immobilien-„Altvermögen“ (dieses liegt dann vor, wenn ein hypothetischer Verkauf der Liegenschaft am 31.03.2012 steuerfrei gewesen wäre, d.h. die frühere „Spekulationsfrist“ am 31.03.2012 abgelaufen war) erfolgt pauschal. Die Immobilienertragsteuer beträgt in diesem Fall effektiv 3,5 % des Veräußerungserlöses. Sofern die Liegenschaft – abgesehen von...