Unter bestimmten Voraussetzungen können Urlaubstage in Krankenstandstage umgewandelt werden. Dabei sind bestimmte Bedingungen vom Dienstnehmer zu erfüllen und vom Dienstgeber zu prüfen.
- Die Erkrankung muss länger als 3 Kalendertage dauern. Als Kalendertag gilt jeder Tag, also auch Tage, an denen im Betrieb nicht gearbeitet wird (zB Samstage, Sonntage und Feiertage). Dauert der Krankenstand im Urlaub maximal drei Tage, dann wird der Urlaub nicht unterbrochen.
- Die Erkrankung wurde nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Übt der Dienstnehmer etwa...