Seit 2013 müssen Rechnungen über Reverse-Charge-Leistungen ins Ausland nach den Vorschriften des österreichischen Umsatzsteuergesetzes erstellt werden. Die Rechnung des inländischen leistenden Unternehmers hat dabei bestimmte Merkmale zu beinhalten.
Das österreichische Umsatzsteuersystem sieht vor, dass der Erbringer einer Lieferung oder sonstigen Leistung Schuldner der Umsatzsteuer ist und damit diese in der Regel an das Finanzamt abzuführen hat.
Werden hingegen Dienstleistungen von einem inländischen Unternehmer an einen ausländischen Unternehmer erbracht (bei sogenannten B2B-Leistungen), verlagert sich dadurch der umsatzsteuerliche...