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Das neue EU-Erbrecht                      

Für Erbfälle in den EU-Mitgliedstaaten sind ab 17.08.2015 die Re­gelungen der neuen EU-Erbrechtsverordnung verbindlich. Ausgenommen sind lediglich Irland, Dänemark und das Vereinigte Königreich.

 

Die neue EU-Erbrechtsverordnung enthält einheitliche Bestimmungen darüber, welches Erbrecht im Falle von grenzüberschreitenden Zuständig­keiten anzuwenden ist. Bis dato waren für grenzüberschreitende Ver­lassen­schaftsverfahren die Gerichte beider involvierten Staaten zuständig, wobei sich das anwendbare Recht nach der Staatsbürgerschaft des Ver­storbenen richtete. So mussten die mit dem Nachlass befassten öster­reichischen Gerichte teilweise auch ausländisches Recht anwenden....

Rückerstattung von Vorsteuern für das Jahr 2014

Wenn Sie als Unternehmer Rechnungen aus in anderen Staaten in Anspruch genommenen Leistungen (zB Nächtigungskosten, Geschäfts­essen) erhalten, so können Sie die darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge im Vorsteuerrück­erstattungsverfahren von den ausländischen Steuer­behörden zurück­fordern.

Für die Einreichung von Vorsteuervergütungsanträgen sind zwei Fristen unbedingt zu beachten: der 30. Juni 2015 für Drittstaaten und der
30. September 2015 für EU-Mitgliedstaaten. Wie unterscheiden sich die beiden Verfahren?

 

Rückerstattung von Vorsteuern in Drittstaaten (zB Schweiz) 

  • Der Vergütungsantrag sowie sämtliche Dokumente und Belege müssen...

Befreiung von der GSVG – Vollversicherungspflicht

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Kleingewerbetreibende die Möglichkeit, eine Ausnahme von der Kranken- und Pensions­versicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz zu erwirken.

 

Kleingewerbetreibende sind Personen,

  • deren jährliche Einkünfte im Jahr 2015 den Betrag von EUR 4.871,76 und
  • deren jährlicher Umsatz aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten den Betrag von EUR 30.000,00 nicht übersteigt.

Einkünfte sind die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen steuer­lichen Einkünfte, das heißt Betriebseinnahmen abzüglich Betriebs­ausgaben.

Durch die Ausnahme von der Krankenversicherung erfolgt auch keine Ein­beziehung in die Selbständigenvorsorge....

Beiträge eines Arbeitnehmers zum Firmenwagen

Wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein PKW auch für private Fahrten zur Verfügung gestellt, so muss beim Arbeitnehmer bei Berechnung seiner Lohnsteuer dafür ein steuerpflichtiger Sachbezug berücksichtigt werden.

 

Die Höhe des Sachbezugs richtet sich nach den tatsächlichen Anschaffungskosten des PKWs und nach den tatsächlich privat gefahrenen Kilometern.

Beträgt die Fahrleistung für private Fahrten im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 Kilometer monatlich, so wird lediglich ein Sachbezugswert von 0,75 % der tatsächlichen Anschaffungskosten inkl. Sonderausstattung oder maximal EUR...

Besteuerung bei internationaler Arbeitskräfteüberlassung

Ist ein Arbeitnehmer im Auftrag seines Arbeitgebers vorübergehend in einem anderen Staat tätig, so stellt sich die Frage, welcher Staat die Einkünfte aus dieser Auslandstätigkeit besteuern darf. In diesem Zusammenhang sind Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten, welche eine Zuteilung der Besteuerungsrechte festhalten.

Vom Grundsatz, dass der Tätigkeitsstaat die Einkünfte besteuern darf, wird durch die 183-Tage-Klausel eine Ausnahme gemacht. Dafür müssen 3 Voraussetzungen vorliegen: Danach behält der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers dann sein Besteuerungsrecht, wenn

  • der Arbeitnehmer sich im Tätigkeitsstaat nicht...

Haftungen eines Geschäftsführers

Abgabenrechtliche Prüfpflicht eines neu eintretenden Geschäftsführers

 

Die Geschäftsführung einer Gesellschaft ist nicht nur mit einer Fülle an herausfordernden betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten verbunden, sondern auch an zahlreiche Abgabenpflichten und damit verbundene Haftungsfragen geknüpft.

 
Geschäftsführer haften für die Abgabenschulden der vertretenen Gesellschaft grundsätzlich nicht selbst. Eine persönliche Haftung kommt nur dann in Betracht, wenn von der Geschäftsführung abgabenrechtliche Pflichten schuldhaft verletzt werden und infolge dessen die Abgaben nicht eingebracht werden können. Um daher nicht in eine mögliche Haftpflicht für...

KESt bei GmbH-Ausschüttungen

Bei Ausschüttungen aus einer GmbH sind bezüglich Regelung im Gesellschaftsvertrag, Ausschüttungszeitpunkt und Abfuhr der Kapitalertragsteuer (KESt) mehrere Regelungen zu beachten.

  
Im Vergleich zu Einzelunternehmen oder Personengesellschaften können aus einer GmbH keine Entnahmen getätigt werden; stattdessen wird nach Feststellung des Jahresabschlusses im Rahmen des Gewinnausschüttungsbeschlusses die Ausschüttung einer Dividende an die Gesellschafter beschlossen. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Gesellschaftsvertrag der GmbH Regelungen über die Verteilung des Bilanzgewinns beinhaltet, da ansonsten der Bilanzgewinn der...

Auftraggeberhaftung in der Baubranche

Für Bauunternehmer, die Aufträge an Subunternehmer vergeben, besteht bereits seit Jahren eine Auftraggeberhaftung (AGH) für Sozialversicherungsbeiträge und für die an das Finanzamt abzuführenden lohnabhängigen Abgaben des Subunternehmers. Mit 01.01.2015 sind nun Vereinfachungen im Bereich dieser Auftraggeberhaftung in Kraft getreten.

 
Die Auftraggeberhaftung entfällt, wenn der Subunternehmer zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) geführt oder ein Einbehalt der AGH-Beträge seitens des Auftraggebers vorgenommen wird. Bislang war eine Eintragung des Subunternehmers...

Geringfügige Fehler bei Rechnungsadresse…

Geringfügige Mängel einer Rechnung, wie etwa ein Fehler bei der Angabe der Hausnummer, führen nicht zum Verlust des Vorsteuerabzugs, sofern die Möglichkeit der eindeutigen Rechnungszuordnung zum Leistungsempfänger gewährleistet ist.

 
Ein Unternehmer ist zumeist zum Abzug der an ihn verrechneten Umsatzsteuer (so genannte Vorsteuer) berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass die Lieferung oder Leistung im Inland an sein Unternehmen erbracht wurde und darüber eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausgestellt wurde. Das Gesetz sieht strenge Formvorschriften...

Feststellungsverfahren für ARGE über 700.000 EUR

Neue Arbeitsgemeinschaften (ARGE) über EUR 700.000,00 müssen ab 2015 Feststellungs-verfahren durchführen

 

Für ARGEs wurde bisher der Gewinn aus einem einzelnen Auftrag laufend, anteilig und direkt den einzelnen Gesellschaftern der ARGE zugeordnet. Ab der Veranlagung 2015 entfällt diese Vereinfachung, wenn die Auftragsvergabe EUR 700.000,00 übersteigt.

Personengesellschaften, wozu auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (kurz GesbR) zählen, sind aus einkommensteuerlicher Sicht kein eigenes Steuersubjekt und daher nicht selbst einkommensteuerpflichtig. Der Gewinn der Gesellschaft wird im Rahmen eines sogenannten Feststellungsverfahrens pro Kalenderjahr...