Für Bauunternehmer, die Aufträge an Subunternehmer vergeben, besteht bereits seit Jahren eine Auftraggeberhaftung (AGH) für Sozialversicherungsbeiträge und für die an das Finanzamt abzuführenden lohnabhängigen Abgaben des Subunternehmers. Mit 01.01.2015 sind nun Vereinfachungen im Bereich dieser Auftraggeberhaftung in Kraft getreten.
Die Auftraggeberhaftung entfällt, wenn der Subunternehmer zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) geführt oder ein Einbehalt der AGH-Beträge seitens des Auftraggebers vorgenommen wird. Bislang war eine Eintragung des Subunternehmers...