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Auftraggeberhaftung in der Baubranche

Für Bauunternehmer, die Aufträge an Subunternehmer vergeben, besteht bereits seit Jahren eine Auftraggeberhaftung (AGH) für Sozialversicherungsbeiträge und für die an das Finanzamt abzuführenden lohnabhängigen Abgaben des Subunternehmers. Mit 01.01.2015 sind nun Vereinfachungen im Bereich dieser Auftraggeberhaftung in Kraft getreten.

 
Die Auftraggeberhaftung entfällt, wenn der Subunternehmer zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) geführt oder ein Einbehalt der AGH-Beträge seitens des Auftraggebers vorgenommen wird. Bislang war eine Eintragung des Subunternehmers...

Geringfügige Fehler bei Rechnungsadresse…

Geringfügige Mängel einer Rechnung, wie etwa ein Fehler bei der Angabe der Hausnummer, führen nicht zum Verlust des Vorsteuerabzugs, sofern die Möglichkeit der eindeutigen Rechnungszuordnung zum Leistungsempfänger gewährleistet ist.

 
Ein Unternehmer ist zumeist zum Abzug der an ihn verrechneten Umsatzsteuer (so genannte Vorsteuer) berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass die Lieferung oder Leistung im Inland an sein Unternehmen erbracht wurde und darüber eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausgestellt wurde. Das Gesetz sieht strenge Formvorschriften...

Feststellungsverfahren für ARGE über 700.000 EUR

Neue Arbeitsgemeinschaften (ARGE) über EUR 700.000,00 müssen ab 2015 Feststellungs-verfahren durchführen

 

Für ARGEs wurde bisher der Gewinn aus einem einzelnen Auftrag laufend, anteilig und direkt den einzelnen Gesellschaftern der ARGE zugeordnet. Ab der Veranlagung 2015 entfällt diese Vereinfachung, wenn die Auftragsvergabe EUR 700.000,00 übersteigt.

Personengesellschaften, wozu auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (kurz GesbR) zählen, sind aus einkommensteuerlicher Sicht kein eigenes Steuersubjekt und daher nicht selbst einkommensteuerpflichtig. Der Gewinn der Gesellschaft wird im Rahmen eines sogenannten Feststellungsverfahrens pro Kalenderjahr...

Basispauschalierung von Ausgaben und Vorsteuern

Wer seine Betriebsausgaben oder seine Vorsteuern pauschal ermittelt, kann nicht nur Steuern sondern auch viel Arbeit und Zeit sparen. Einige Dinge gilt es aber zu beachten, damit man die Pauschalierungsmöglichkeiten auch optimal nutzen kann.

 
Betriebsausgabenpauschale
Das Einkommensteuergesetz bietet allen Personen, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb erzielen, eine sehr einfach anzuwendende Pauschalierungs-möglichkeit, die auch „Basispauschalierung" genannt wird. Im Gegensatz zu den branchenspezifischen Pauschallierungen (wie zB für Gastwirte oder Handelsvertreter) kann die Basispauschalierung bei...

Unentgeltliche Mitarbeit im Familienbetrieb

Ehegatten, Kinder, Eltern und andere Familienmitglieder arbeiten oft im Familienbetrieb mit, ohne dafür entlohnt zu werden. Bei einer Überprüfung kann das zu Problemen führen, da aus Sicht der Sozialversicherung nur in wenigen Fällen eine unentgeltliche Mitarbeit vereinbart werden kann.

 

Häufig wird nämlich übersehen, dass auch mitarbeitende Familien-mitglieder regelmäßig einen Anspruch auf Entlohnung gemäß den gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Mindeststandards haben.

 

Mitarbeit von (Ehe-) Partnern im Familienbetrieb
Die Vereinbarung einer unentgeltlichen Mitarbeit zwischen Ehegatten ist unproblematisch, da die eheliche...

Immobilienvermietung und Immobilienverkauf – Privat

Veräußerungen von privaten Immobilien unterliegen der Immobilienbesteuerung. Allerdings sind solche Veräußerungserträge mit einem anderen Einkommensteuersatz als private Mieterträge belastet. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen Überblick aus ertragsteuerlicher Sicht.

 

Die Besteuerung von so genanntem Immobilien-„Altvermögen“ (dieses liegt dann vor, wenn ein hypothetischer Verkauf der Liegenschaft am 31.03.2012 steuerfrei gewesen wäre, d.h. die frühere „Spekulationsfrist“ am 31.03.2012 abgelaufen war) erfolgt pauschal. Die Immobilienertragsteuer beträgt in diesem Fall effektiv 3,5 % des Veräußerungserlöses. Sofern die Liegenschaft – abgesehen von...

Arbeitnehmerentsendungen nach Österreich

Im Dezember 2014 wurde das Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2014 (ARÄG 2014) beschlossen, welches in einigen Teilbereichen beachtliche Änderungen beinhaltet. Über die Verschärfungen beim Lohn- und Sozialdumping haben wir bereits in der Ausgabe 50/2014 vom 12.12.2014 berichtet. Im Folgenden sollen weitere wesentliche Aspekte des ARÄG 2014 im Zusammenhang mit Entsendungen nach Österreich dargestellt werden.

 

Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich, welche Arbeitnehmer nach Österreich entsenden, müssen bestimmten Anzeige- und Dokumentationserfordernissen entsprechen. Den entsendeten Arbeitnehmern muss mindestens das gesetzliche, durch Verordnung...

Steuerliche Behandlung des Gesellschafter-Verrechnungskontos

Weit verbreitet ist die Praxis, dass der (Allein-) Gesellschafter aus seiner GmbH Geldmittel entnimmt und die entnommenen Beträge in der GmbH auf einem Verrechnungskonto verbucht werden. Oft werden die entnommenen Gelder auch zur Abdeckung von Ausgaben der privaten Lebensführung des Gesellschafters verwendet. Werden derartige Verbindlichkeiten durch den Gesellschafter jedoch nicht zeitnah ausgeglichen, so werden diese von der Finanzverwaltung und der Judikatur immer wieder als verdeckte Ausschüttung behandelt und lösen 25 % KESt aus.

 
Gesellschafter und...

Arzt und Umsatzsteuer – Für welche Tätigkeiten gilt die USt-Befreiung?

Ärzte sind mit ihren Umsätzen von der Umsatzsteuer befreit, dafür haben sie auch keinen Vorsteuerabzug aus den erhaltenen Eingangsrechnungen. Doch gilt auch hier: Ausnahmen bestätigen die Regel! Die unechte Steuerbefreiung der Ärzte bezieht sich nämlich nur auf die Ausübung der Heilkunde gemäß Ärztegesetz 1998. Andere Tätigkeiten des Arztes können durchaus umsatzsteuerpflichtig sein.

 
Ausübung der Heilkunde
Die Umsatzsteuerbefreiung setzt ganz allgemein eine "Tätigkeit als Arzt" voraus. Diese ist die Ausübung der Heilkunde unter der Berufsbezeichnung "Arzt"...

Meldung von Begünstigten einer Privatstiftung!

Seit dem Budgetbegleitgesetz 2011 ist im Privatstiftungsgesetz verankert, dass der Stiftungsvorstand die festgestellten Begünstigten unverzüglich dem zuständigen Finanzamt elektronisch mitteilen muss.

 
Dabei mussten bis zum 30.6.2011 die Begünstigten erstmalig gemeldet werden. Alle seither erfolgten Veränderungen bei den Begünstigten sind dem Finanzamt unverzüglich zu melden. Unter „unverzüglich“ versteht das Finanzministerium eine Meldung innerhalb von vier Wochen. Dabei ist dem Finanzamt der Name, das Geburtsdatum sowie das Land bzw Firma und Land des Begünstigten bekannt zu geben.

Brisanz...