Je nachdem, in welchem Zusammenhang ein Medikament abgegeben wird bzw ob es sich um ein Medikament oder um ein anderes medizinisches Produkt handelt, kommen unter-schiedliche Umsatzsteuersätze zur Anwendung.
Umsatzsteuerfrei
Wenn ein Arzt einen Patienten behandelt und ihm währenddessen Medikamente zur sofortigen Einnahme gibt, muss dafür keine Umsatzsteuer verrechnet werden. Genauso ist es, wenn eine Injektion verabreicht oder dem Patienten ein Verband angelegt wird. All diese Tätigkeiten werden im Rahmen einer ärztlichen Behandlungsleistung ausgeführt, gehören daher...