Die Verwertungsmöglichkeit von Verlusten aus Mitunternehmerschaften wird ab kommendem Jahr deutlich eingeschränkt. Betroffen sind all jene Mitunternehmer, die über eine sogenannte kapitalistische Beteiligung an der Gesellschaft verfügen.
Steuerliche Mitunternehmerschaften sind Personengesellschaften wie OG, KG, unechte stille Gesellschaft oder die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht. Sie ermitteln ihren Gewinn oder Verlust bzw ihre Überschüsse primär auf der Ebene der Gesellschaft. Die so festgestellten Ergebnisse werden dann auf die Gesellschafter verteilt und bei der Ermittlung deren Einkommen im Wege...