eccontis informiert

VERLUSTE AUS MITUNTERNEHMERSCHAFTEN AB 2016

Die Verwertungsmöglichkeit von Verlusten aus Mitunternehmerschaften wird ab kommen­dem Jahr deutlich eingeschränkt. Betroffen sind all jene Mitunternehmer, die über eine soge­nannte kapitalistische Beteiligung an der Gesellschaft verfügen.

 

Steuerliche Mitunternehmerschaften sind Personengesellschaften wie OG, KG, unechte stille Gesell­schaft oder die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht. Sie ermitteln ihren Gewinn oder Verlust bzw ihre Überschüsse primär auf der Ebene der Gesellschaft. Die so festgestellten Ergebnisse werden dann auf die Gesellschafter verteilt und bei der Ermittlung deren Einkommen im Wege...

ERHÖHUNG DER UMSATZSTEUER AUF 13 %

Die Steuerreform 2016 hat einen neuen Umsatzsteuersatz von 13 % geschaffen. Für den Übergang auf den neuen Steuersatz gelten aller­dings für Beherbergungsleistungen, Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen sowie Museen diverse Übergangsfristen.

 

Bislang gab es neben dem 20 %igen Umsatzsteuersatz noch einen ermäßigten USt-Satz in Höhe von 10 % und einen 12 %igen Steuersatz für den Ab-Hof-Verkauf von Wein. Durch die Steuerreform 2016 kommt es für alle Umsätze, die nach dem 31.12.2015 ausgeführt werden, zur Aufhebung des 12...

AUSWIRKUNGEN DER STEUERREFORM AUF DIENSTNEHMER

Die Steuerreform 2015/16 bringt ab 01.01.2016 neben der Senkung des Eingangssteuersatzes und der Anpassung der Tarifstufen (vgl eccontis informiert 36/2015 vom 04.09.2015) auch viele Neuerungen für die Ab­rechnung von Dienstnehmern. Die wichtigsten Änderungen, fassen wir wie folgt zusammen:

 

Der Arbeitnehmerabsetzbetrag und der Verkehrsabsetzbetrag werden zusammengelegt und von bisher EUR 291,00 auf EUR 400,00 erhöht.

 
Der Kinderfreibetrag wird von bisher EUR 220,00 auf EUR 440,00 (bzw bei gesplitteter Berück­sichtigung bei beiden Elternteilen von EUR 132,00 auf EUR 300,00) erhöht.

 
Für Sachzuwendungen (nicht Geldzuwendungen!)...

REGISTRIERKASSENPFLICHT FÜR UNTERNEHMER

Für Unternehmer, deren Jahresumsatz über EUR 15.000,00 liegt und deren Barumsätze EUR 7.500,00 überschreiten, besteht ab dem Jahr 2016 eine Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse.

 

Zu den Bargeschäften zählen nicht nur „echte“ Bargeschäfte, sondern auch Umsätze mit Bankomat- oder Kreditkarte, Bons und Gutscheinen. Das bedeutet, dass ab 01.01.2016 die Registrierkasse betriebsbereit im Unternehmen stehen und verwendet werden muss.

 

Ab dem 01.01.2017 besteht zusätzlich die Verpflichtung zur Verwendung eines Manipulations­schutzes. Dabei wird das elektronische Journal digital signiert und...

NEUERUNGEN BEI IMMOBILIEN

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wird der besondere Steuersatz für Immobilienver­äußerungen durch natürliche Personen auf 30 % erhöht. Daneben gibt es aber noch weitere ertragsteuerliche Neuerungen im Immobilienbereich, die im Folgenden näher er­läutert werden.

 

1. Erhöhung der Immo-ESt ab 01.01.2016
 

Der besondere Steuersatz für Immobilienveräußerungen durch natürliche Personen wird ab 01.01.2016 von derzeit 25 % auf 30 % angehoben. Durch die Erhöhung des besonderen Steuer­satzes kommt es auch bei der Pauschalbesteuerungsvariante von „Altvermögen“ zu einer Erhöhung der effektiven Steuerbe­lastung. Bei...

NEUREGELUNG DER GRUNDERWERBSTEUER

Die Steuerreform 2015/16 bringt für die Grunderwerbsteuer (GrESt) Änderungen bei der un­ent­geltlichen Über­tragung von Grundvermögen und von gewerblichen Betrieben.

 

Bisherige Regelung
Die GrESt bei Übertragung von Zinshäusern, Baugründen, Einfamilienhäusern und Eigentumswohn­ungen im Privatvermögen ist derzeit im Familienverband (ohne Nichten und Neffen) vom drei­fachen Einheitswert (maximal 30 % des Verkehrswertes) zu ermitteln. Um die Grunderwerbsteuer zu er­rechnen, ist die Bemessungsgrundlage mit einem Steuersatz von 2 % zu multiplizieren. Unent­geltliche Über­tragungen außerhalb des Familienverbandes unterliegen einem Steuersatz von...

EINLAGENRÜCKZAHLUNG NEU AB 2016

Die Steuerreform 2015/2016 bringt neben der medial sehr präsenten Tarifreform auch eine weitreichende Neufassung der Einlagenrückzahlung. Dieses vermeintliche „Randthema“ ist jedoch gerade auch für mittelständische GmbHs und Projektgesellschaften von großer Be­deutung.

 

Wurden von den Anteilseignern in der Vergangenheit Gesellschafterzuschüsse zur Stärkung des Eigenkapitals gebildet, war es nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen jederzeit möglich, diese ohne steuerliche Konsequenz wieder an die Anteilseigner als sogenannte Einlagenrück­zahlung zurückzuführen.

 

Die Neuregelung bringt nunmehr eine weitreichende Einschränkung dieser Wahlmöglich­keit. So wird für...

STEUERREFORM – ÄNDERUNGEN IN DER EST

Die Steuerreform 2015/2016 wurde im Juli beschlossen. In dieser und in den nächsten Ausgaben von eccontis informiert stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuregelungen vor.

 

1.  Tarifreform

 
Ab dem Jahr 2016 wird der Einkommensteuertarif auf eine größere Anzahl von Tarifstufen umge­stellt. Dadurch wird eine allgemeine Tarifsenkung verwirklicht, von der beinahe alle Steuer­pflichtigen profitieren. Der Eingangssteuersatz wird von 36,5 % auf 25,0 % gesenkt. Anstatt der bisherigen drei Tarifstufen gibt es zukünftig sechs Steuerstufen. Der Spitzen-steuersatz steigt – befristet auf...

SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHT VON VORTRAGENDEN

Für nebenberuflich Vortragende, die an Erwachsenenbildungseinrichtungen tätig und als echte oder freie Dienstnehmer einzustufen sind, sieht das Sozialversicherungsrecht eine bei­tragsfreie pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 537,78 pro Monat vor. Neben der Pauschale sind zudem Fahrt- und Reisekostenvergütungen beitragsfrei. Seit 01.01.2014 können auch Lehrende an Fachhochschulen von dieser Begünstigung profitieren.

 

Um diese beitragsfreie pauschale Aufwandsentschädigung in Anspruch nehmen zu können, ist das Vorliegen eines echten oder freien Dienstverhältnisses Voraussetzung: Sofern für einen Vortrag­enden nicht bereits ein Dienstverhältnis...

UVA-PFLICHT BEI STEUERBEFREITEN UMSÄTZEN

Unter bestimmten Voraussetzungen muss keine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht werden.

 

Tätigt ein Unternehmer steuerpflichtige Umsätze, so ist er verpflichtet, eine Umsatzsteuer­voranmeldung (UVA) an das Finanzamt zu übermitteln. Der Voranmeldungszeitraum ist entweder ein Monat oder ein Quartal. Die UVA ist bei monatlicher Abgabe spätestens am 15. Tag des auf den Voranmeldungszeitraum zweitfolgenden Kalendermonats (Fälligkeitstag) einzureichen. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt jedoch die Pflicht zur Abgabe einer UVA, insbesondere in den nachstehenden Fällen.

 

UVA-Befreiung wegen geringer Umsätze
Waren die...