Die Steuerreform 2015/2016 bringt neben der medial sehr präsenten Tarifreform auch eine weitreichende Neufassung der Einlagenrückzahlung. Dieses vermeintliche „Randthema“ ist jedoch gerade auch für mittelständische GmbHs und Projektgesellschaften von großer Bedeutung.
Wurden von den Anteilseignern in der Vergangenheit Gesellschafterzuschüsse zur Stärkung des Eigenkapitals gebildet, war es nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen jederzeit möglich, diese ohne steuerliche Konsequenz wieder an die Anteilseigner als sogenannte Einlagenrückzahlung zurückzuführen.
Die Neuregelung bringt nunmehr eine weitreichende Einschränkung dieser Wahlmöglichkeit. So wird für...