Mit dem Steuerreformgesetz 2016 ist es zu Änderungen bei der Vermietung von Grundstücken gekommen. Insbesondere die Unterschiede zwischen Vermietung durch eine natürliche Person und Vermietung durch eine GmbH sind nun zu beachten.
Das Steuerreformgesetz 2016 enthält unter anderem eine Tarifreform, die zu entsprechenden einkommensteuertariflichen Begünstigungen führt. Auf Ebene der GmbH ist der Körperschaftsteuersatz zwar mit 25 % gleich geblieben. Im Rahmen eines Vorteilhaftigkeitsvergleichs muss jedoch auch die nunmehrige 27,5 %ige Kapitalertragsteuerbelastung bei Gewinnausschüttungen mitberücksichtigt werden, wodurch...