Mitte August 2015 wurden im Bundesgesetzblatt das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) sowie das Kapitalabfluss-Meldegesetz und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz - GMSG) verlautbart. Diese Gesetze erleichtern der Finanzverwaltung die Informationsbeschaffung über Kapitalbewegungen und Kontostände.
KontRegG: Einsichtnahme in das Kontenregister
Die Einführung eines zentralen Kontenregisters soll dazu dienen, eine vollständige Übersicht über die vorhandenen Bankkonten einer Person im Einlagen-, Giro- und im Bauspargeschäft sowie über...