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STEUERTIPPS ZUM JAHRESWECHSEL – TEIL 1

Vor dem Jahreswechsel empfiehlt es sich für alle Unternehmer kurz inne zu halten und nach­folgende Anregungen zu überdenken. Gegebenenfalls kann damit die Steuerlast 2016 noch vermindert werden.

 

Investitionen vor dem Jahresende

Wenn Sie heuer noch Investitionen tätigen und das Wirtschaftsgut auch vor dem 31.12.2016 in Betrieb nehmen, kann noch eine Halbjahres-Abschreibung geltend gemacht werden.

 

Verschiebung von Einnahmen und Ausgaben

Unternehmer, die ihren Gewinn nicht mittels Bilanz sondern durch Einnahmen-Ausgaben-Rech­nung bzw Überschussrechnung ermitteln, haben ein einfaches Mittel zur Hand, ihren...

NEUAUFLAGE HANDWERKERBONUS

Der im Jahr 2014 eingeführte und bis Ende 2015 geltende Handwerkerbonus erfährt eine Neuauage. Für den Zeitraum 01. Juni 2016 bis 31. Dezember 2016 hat die Bundesregierung wieder einen Fördertopf mit EUR 20 Mio bereitgestellt. Werden bestimmte konjunkturelle Werte für 2016 unterschritten, wird für 2017 ein Fördertopf von weiteren EUR 20 Mio zur Ver­fügung gestellt und somit der Handwerker­bonus bis 31.12.2017 verlängert. Wie bisher gilt das Prinzip: First come, rst served.

 

Mit dem Handwerkerbonus sollen Privatpersonen,...

ANZAHLUNGS- UND TEILZAHLUNGSRECHNUNGEN

Unternehmen, die mit der Realisierung von größeren oder langfristigen Projekten betraut sind, haben besonders auf die korrekte Ausstellung von Anzahlungs- und Teilzahlungsrech­nungen zu achten.

 

Bei Fehlern im Zuge der Rechnungsausstellung oder bei falscher Beurteilung der Entstehung der Umsatz­steuerschuld bzw dem Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges kann es zur Vorschreibung eines Säumniszuschlages, in der Regel in Höhe von 2 % des Umsatzsteuerbetrages, kommen.

 

Rechnungslegung vor Fertigstellung der Leistung - Anzahlungsrechnung

Vereinnahmt ein Unternehmer ein Entgelt oder einen Teil eines Entgelts vor...

GEWINNFREIBETRAG 2016

Wie jedes Jahr um diese Zeit dürfen wir Sie auf die Vorteile des sogenannten Gewinnfreibe­trages und dessen steuerlich optimale Ausnutzung vor Jahresende hinweisen.

 

Natürliche Personen können im Rahmen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften in Form eines steuerlichen Gewinnfreibetrages bis zu 13 % ihres Gewinns aus einer betrieb­lichen Tätigkeit steuerfrei belassen. Um die Steuerbelastung Ihres Unternehmens zu op­timieren, sollten Sie, sofern es wirtschaftlich auch sinnvoll ist, noch vor dem Jahresende Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter tätigen.

 

Der Gewinnfreibetrag unterteilt sich...

NEUERUNGEN JAHRESABSCHLUSS – TEIL 3

Mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) wurde eine umfassende Rech­nungslegungsreform beschlossen. Diese Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre anzu­wenden, die nach dem 31.12.2015 begonnen haben. Zum Großteil trifft dies damit Jahres­abschlüsse zum 31.12.2016. Im letzten Teil unserer Serie informieren wir über Ausweisän­derungen in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Änderungen bei den Anhangan­gaben.

 

AUSWEISÄNDERUNGEN IN DER BILANZ

  • Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr müssen in Zukunft zwingend als „davon-Vermerk“ direkt in der Bilanz...

NEUERUNGEN JAHRESABSCHLUSS – TEIL 2

Mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) wurde eine umfassende Rech­nungslegungsreform beschlossen. Diese Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre anzu­wenden, die nach dem 31.12.2015 begonnen haben. Zum Großteil trifft dies damit Jahresab­schlüsse zum 31.12.2016. Im zweiten Teil unserer dreiteiligen Serie geben wir einen Überblick zur Be­wertung von Rückstellungen.

 

PERSONALRÜCKSTELLUNGEN

Die Neuregelung sieht vor, dass Rückstellungen ab 2016 generell mit dem geschätzten „Erfüllungs­betrag“ (bisher „Rück­zahlungsbetrag“) bilanziert werden müssen. Das bedeutet, dass nunmehr auch Valorisierungen und, bei Restlaufzeiten von mehr als...

NEUERUNGEN JAHRESABSCHLUSS – TEIL 1

Mit dem Rechnungslegungs-änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) wurde eine umfassende Rech­nungslegungsreform beschlossen. Diese Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre anzu­wenden, die nach dem 31.12.2015 begonnen haben.

VERLUSTE AUS KAPITALVERMÖGEN

Werden Veräußerungsverluste aus Kapitalvermögen erzielt, können diese zur steuerschon­enden Minderung der Erträge herangezogen werden. Dabei gilt es jedoch die gesetzlichen Einschränkungen zu beachten.

 

Früchte aus der Kapitalüberlassung, wie Zinsen aus Sparbüchern und Dividenden, sowie Wertsteig­er­ungen bei der Substanz des Kapitalvermögens, wie Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Aktien, werden einem besonderen Steuersatz in Höhe von 27,5 % (bzw 25 % bei Zinsen aus Geld­einlagen) unterworfen. Manche Veräußerungsverluste können zur Minderung der Erträge führen.

 

Veräußerungsgewinne als auch Veräußerungsverluste

Sofern im...

WAS VERSTEHT MAN UNTER LIEBHABEREI?

Eine Tätigkeit unterliegt der Einkommensteuer, wenn aus ihr ein positives Gesamtergebnis erwirtschaftet wird. Wird aber ein Verlust erzielt, prüft die Finanzverwaltung, ob nicht private Gründe im Vordergrund stehen, bevor die Verluste von der Steuer abgesetzt werden können.

 

Diese Prüfung ist notwendig, weil Aufwendungen, die privat veranlasst sind, nicht zur Kürzung anderer Einkünfte herangezogen werden dürfen. Werden Tätigkeiten ausgeübt, die auf Dauer ge­sehen keinen Gesamtgewinn bzw -überschuss (= Gesamterfolg) erwarten lassen, sind diese unter dem Begriff...

GRUNDANTEILVERORDNUNG 2016

Hinter dieser sperrigen Bezeichnung verbirgt sich eine Erleichterung der mit der letzten Steuer­reform eingeführten Verschlechterung der Abschreibungsmöglichkeit von Liegen­schaften.

 

Die Besteuerung von Liegenschaften musste ja bekanntlich als Teil der Gegenfinanzierung der letzten Steuerreform herhalten, weshalb es in diesem Bereich zu zahlreichen Änderungen – sprich: Steuererhöhungen – gekommen ist. Eine davon betraf die Bemessungsgrundlage für die Ab­schreib­ung von Gebäuden im Bereich der Vermietung und Verpachtung.

 

Mit der Möglichkeit, die Anschaffungs- bzw Herstellungskosten von Gebäuden im Wege der Ab­setzung...