Vor dem Jahreswechsel empfiehlt es sich für alle Unternehmer kurz inne zu halten und nachfolgende Anregungen zu überdenken. Gegebenenfalls kann damit die Steuerlast 2016 noch vermindert werden.
Investitionen vor dem Jahresende
Wenn Sie heuer noch Investitionen tätigen und das Wirtschaftsgut auch vor dem 31.12.2016 in Betrieb nehmen, kann noch eine Halbjahres-Abschreibung geltend gemacht werden.
Verschiebung von Einnahmen und Ausgaben
Unternehmer, die ihren Gewinn nicht mittels Bilanz sondern durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw Überschussrechnung ermitteln, haben ein einfaches Mittel zur Hand, ihren...