Unter bestimmten Voraussetzungen haben Mitarbeiter Ansprüche auf Jubiläumsgeschenke. Seit 01.01.2016 hat sich die sozialversicherungsrechtliche Behandlung solcher Zuwendungen geändert.
Jubiläumsgeschenke sind Remunerationen oder Sachzuwendungen, die zu bestimmten Anlassfällen an Mitarbeiter ausgezahlt oder übergeben werden. Dabei unterscheidet man zwischen Betriebszugehörigkeitsjubiläen (Dauer der Beschäftigung des Mitarbeiters bei einem Arbeitgeber) und Firmenbestandsjubiläen (Bestand des Betriebes über einen bestimmten Zeitraum).
Befreiung von Sozialversicherung
Gewährt ein Dienstgeber Jubiläumsgeschenke (dh eine Sachzuwendung) aus Anlass eines Dienst- oder Firmenjubiläums, so ist seit 01.01.2016 bis zu einer...