Die maximal mögliche Karenzdauer bei alleiniger Inanspruchnahme durch einen Elternteil verkürzt sich für Geburten ab 01.11.2023 um zwei Monate. Auch bei Pflegefreistellung und Familienzeitbonus gibt es Neuerungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
1. ELTERNKARENZ
Anlässlich der nationalen Umsetzung einer EU-Richtlinie wurde der gesetzliche Anspruch auf Elternkarenz nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG) bzw Väterkarenzgesetz (VKG) um zwei Monate gekürzt.
Nimmt also nur einer der beiden Elternteile Karenz in Anspruch, obwohl die Eltern im gemeinsamen Haushalt leben, endet der...