Vorsteuer-Rückerstattung, Offenlegung des Firmenbuch-Jahresabschlusses, Herabsetzungsantrag, Arbeitnehmerveranlagung – viele steuerrelevante Agenden müssen bis zum 30.09. eines Jahres erledigt wer-den. Nachstehend finden Sie – wie jedes Jahr – einen Auszug über wichtige Steuerfristen.
1. VORSTEUERRÜCKERSTATTUNG IM EU-RAUM
Anträge auf Rückerstattung von Vorsteuern, die in einem anderen EU-Land angefallen sind, sind elektronisch bis 30.09. des Folgejahres einzureichen. Österreichischen Unternehmern steht dafür FinanzOnline zur Verfügung (vgl auch eccontis informiert 18/2024). Der Ansässigkeitsmitgliedstaat leitet diesen Antrag dann an den Mitgliedstaat der...