Werden von Privatpersonen Zimmer oder gar ganze Wohnungen an Reisende über Onlineplattformen (wie etwa AirBnB) vermietet, sind neben den zivil- und gewerberechtlichen Rahmenbedingungen auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.
Für die Kurzzeitvermietung brauchen Wohnungseigentümer die Zustimmung der Miteigentümer an der Liegenschaft, sofern es solche gibt. Wer selbst lediglich Mieter ist, kann nur weitervermieten, wenn es im eigenen Mietvertrag nicht ausgeschlossen wurde und dem Eigentümer kein Nachteil entsteht. Wer also Probleme vermeiden will, muss im Vorfeld das Einvernehmen...