Bereits seit dem Jahr 2009 können Eltern die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder steuerlich geltend machen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte durch diese Maßnahme erleichtert werden. Aufgrund eines Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes kommt es ab heuer zu einer Verschärfung bei der erforderlichen Qualifikation des Betreuungspersonals.
Immerhin EUR 2.300,00 pro Jahr sind es, die für ein Kind bis zu dessen 10. Geburtstag für Kinderbetreuung steuerlich geltend gemacht werden können. Bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe aufgrund einer...