Unternehmen, die mit der Realisierung von größeren oder langfristigen Projekten betraut sind, haben besonders auf die korrekte Ausstellung von Anzahlungs- und Teilzahlungsrechnungen zu achten.
Bei Fehlern im Zuge der Rechnungsausstellung oder bei falscher Beurteilung der Entstehung der Umsatzsteuerschuld bzw dem Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges kann es zur Vorschreibung eines Säumniszuschlages, in der Regel in Höhe von 2 % des Umsatzsteuerbetrages, kommen.
Rechnungslegung vor Fertigstellung der Leistung - Anzahlungsrechnung
Vereinnahmt ein Unternehmer ein Entgelt oder einen Teil eines Entgelts vor...