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BERECHNUNG ABSCHREIBUNG BEI GEBÄUDEN

Mit der Steuerreform 2015/16 haben sich auch die Bestimmungen zur Abschreibung von Gebäuden geändert. Für die Steuererklärung 2016 müssen viele Abschreibungssätze neu berechnet werden.

 

1. BETRIEBLICHE GEBÄUDE

 

Bei betrieblich genutzten Gebäuden besteht für den Unternehmer die Verpflichtung, die An­schaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungs­dauer abzusetzen (Absetzung für Abnutzung bzw AfA). Ohne Nachweis der konkreten Nutzungs­dauer sieht das Gesetz bei Gebäuden fixe Abschreibungssätze vor. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, kam es zu...

WEITERVERRECHNUNGEN UND UMSATZSTEUER

Verrechnet ein Unternehmer Kosten an seine Kunden weiter, so muss er stets prüfen, ob dieser Auslagenersatz umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht. Dabei ist zu beachten, ob der Er­satz Teil des Entgeltes ist und auf wen die ursprüngliche Rechnung ausgestellt wurde.

 

Auslagenersatz als Nebenleistung

Ein Leistungsaustausch setzt Leistung und Gegenleistung, das Vorliegen von zwei Beteiligten und die innere Verknüpfung zwischen Leistung und Gegenleistung voraus. Klassisches Beispiel ist die Lieferung einer Ware gegen ein bestimmtes Entgelt. Ein solcher Leistungsaustausch liegt...

REGISTRIERKASSA – ANFORDERUNGEN SEIT 01.04.2017

Seit 01.04.2017 müssen Registrierkassen verpflichtend mit einer technischen Sicherheitsein­richtung zum Schutz gegen Manipulation ausgestattet sein.

 

Ein aktiver Manipulationsschutz ist am Beleg durch den angedruckten QR-Code erkennbar, der einen individuellen Signatur­wert des jeweiligen Unternehmens für die Signierung der Barumsätze in der Registrierkassa beinhaltet. Die Barumsätze in der Registrierkassa werden in chronologischer Reihenfolge mit dieser Signatur verkettet. Wird eine Registrierkassa manipuliert, wird die geschlos­sene Barumsatzkette unter­brochen und die Manipulation somit erkennbar.

 


Seit 01.01.2016 müssen sämtliche Kassenbelege bereits folgende...

AUFTRAGGEBERHAFTUNG BEI BAULEISTUNGEN

Wird die Erbringung von Bauleistungen von einem Bauunternehmer an ein anderes Unter­nehmen ganz oder teilweise weitergegeben, so haftet der Generalunternehmer für Sozial­versicherungsbeiträge und Lohnabgaben, die der Subunternehmer abzuführen hat.

 

Das Höchstausmaß der Haftung für lohnabhängige Abgaben sowie für Sozialversicherungsbeiträge beträgt dabei maximal 25 % des geleisteten Werklohnes. Die Haftung teilt sich auf zwischen Sozial­versicherung (20 %) und Finanzamt (5 %), wobei eine Inanspruchnahme des Generalunternehmers nur dann erfolgen kann, wenn gegen den Subunternehmer erfolglos Exekution geführt...

VERJÄHRUNGSFRISTEN IM STEUERRECHT

Ob Abgaben von der Behörde noch festgesetzt werden können oder bereits verjährt sind, muss stets im Einzelfall geprüft werden. Vom Grundsatz, dass die Verjährungsfrist fünf Jahre beträgt, gibt es nämlich zahlreiche Ausnahmen.

 

In der Bundesabgabenordnung sind zwei Arten von Verjährungen vorgesehen:

  • die Festsetzungsverjährung (auch Bemessungsverjährung genannt) und
  • die Einhebungsverjährung (Verjährung des Rechts, eine zuvor bereits festgesetzte Abgabe einzufordern).

Verjährungsfristen

Festsetzungsverjährung bedeutet, dass die Abgabenbehörde das Recht verliert, eine Abgabe bescheid­­­mäßig festzusetzen. Die Verjährungsfrist beträgt etwa bei der Veranlagung von Ein­kommensteuer,...

BESCHÄFTIGUNGSBONUS AB 01.07.2017

Bereits lange angekündigt und am 29.06.2017 im Nationalrat beschlossen, soll mit Wirkung zum 01.07.2017 der Beschäftigungsbonus in Kraft treten. Ziel des Beschäftigungsbonus ist, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dahingehend soll ein Teil der Lohnnebenkosten für bis zu drei Jahre als Zu­schuss rückerstattet werden. Die Veröffentlichung der detaillierten Förderricht­linien bleibt abzuwarten.

 

1. WAS WIRD GEFÖRDERT! 

 

Durch den Beschäftigungsbonus werden 50 % der tatsächlich bezahlten Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) von förderungsfähigen und zusätzlichen Arbeitsverhältnissen für maximal drei Jahre ersetzt. Der Zuschuss wird im...

VERMIETUNG VON GRUNDSTÜCKEN UND UMSATZSTEUER

Seit 01.01.2017 ist eine kurzfristige Vermietung (= nicht mehr als 14 Tage) zwingend steuer­pflichtig, wenn ein Unternehmer ein Grundstück sonst nur zur Ausführung von Um­sätzen verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.

 

Grundstücksbegriff

Zum Begriff des Grundstücks zählt neben dem Grundstück selbst auch das darauf befindliche Gebäude oder Bauwerk, wesentliche Bestandteile des Gebäudes oder Bauwerks (zB Türen, Fenster, Treppenhäuser, Aufzüge etc) sowie Ausstattungsgegenstände oder Maschinen, die auf Dauer in einem Gebäude oder Bauwerk installiert sind, und die nicht...

STEUERLICHE ABSETZBARKEIT VON KUNDENGESCHENKEN

Oft stellt sich die Frage, ob bestimmte Geschenke an Kunden steuerlich absetzbar sind. Die gesetzlichen Regelungen dafür sind ziemlich klar definiert. Die steuerliche Behandlung stellt sich wie folgt dar.

 

1. EINKOMMENSTEUERLICHE BEHANDLUNG

 

Aufwendungen oder Ausgaben, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlasst sind bzw im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften stehen aber auch geeignet sind, das gesellschaftliche Ansehen des Steuerpflichtigen zu fördern, sind steuerlich nicht abzugs­fähig. Solche Aufwendungen und Ausgaben werden als Repräsentationsaufwendungen be­zeichnet...

EINBRINGUNG VON IMMOBILIEN IN EINE GMBH

Immer wieder gibt es Konstellationen in denen die Übertragung einer Liegenschaft auf eine GmbH ansteht. Dies kann jedoch zu hohen Steuerbelastungen führen, weshalb eine genaue Analyse im Vorfeld notwendig ist.

 

1. IMMOBILIENERTRAGSTEUER BEIM ÜBERTRAGENDEN

 

Einerseits stellt die Übertragung einer Immobilie aus dem Privatvermögen auf eine GmbH aus einkommensteuerlicher Sicht einen Tausch dar. Es kommt zu einer Veräußerung des eingelegten Grundstücks und zugleich zu einer Anschaffung von Gesellschaftsanteilen an der übernehmenden GmbH. Der Tausch stellt somit ein entgeltliches...

VORSTEUERRÜCKERSTATTUNG FÜR 2016

Wenn Sie als Unternehmer Rechnungen aus in anderen Staaten in Anspruch genommenen Leist­ungen (zB Nächtigungskosten, Geschäftsessen) erhalten, so können Sie die darin ent­haltenen Um­satz­steuerbeträge im Vorsteuerrückerstattungsverfahren von den ausländischen Steuerbehörden zurückfordern.

 

Für die Einreichung von Vorsteuerrückerstattungsanträgen sind zwei Fristen unbedingt zu be­achten:

  • der 30.06.2017 gegenüber Drittstaaten und
  • der 30.09.2017 gegenüber EU-Mitgliedstaaten.

Der unterschiedliche Verfahrensablauf stellt sich wie folgt dar.

 
1. RÜCKERSTATTUNG VON VORSTEUERN IN DRITTSTAATEN (ZB SCHWEIZ)

 

  • Der Vergütungsantrag sowie sämtliche Dokumente und Belege müssen bis spätestens 30.06. im Original...