eccontis informiert

BESCHÄFTIGUNGSBONUS AB 01.07.2017

Bereits lange angekündigt und am 29.06.2017 im Nationalrat beschlossen, soll mit Wirkung zum 01.07.2017 der Beschäftigungsbonus in Kraft treten. Ziel des Beschäftigungsbonus ist, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dahingehend soll ein Teil der Lohnnebenkosten für bis zu drei Jahre als Zu­schuss rückerstattet werden. Die Veröffentlichung der detaillierten Förderricht­linien bleibt abzuwarten.

 

1. WAS WIRD GEFÖRDERT! 

 

Durch den Beschäftigungsbonus werden 50 % der tatsächlich bezahlten Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) von förderungsfähigen und zusätzlichen Arbeitsverhältnissen für maximal drei Jahre ersetzt. Der Zuschuss wird im...

VERMIETUNG VON GRUNDSTÜCKEN UND UMSATZSTEUER

Seit 01.01.2017 ist eine kurzfristige Vermietung (= nicht mehr als 14 Tage) zwingend steuer­pflichtig, wenn ein Unternehmer ein Grundstück sonst nur zur Ausführung von Um­sätzen verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.

 

Grundstücksbegriff

Zum Begriff des Grundstücks zählt neben dem Grundstück selbst auch das darauf befindliche Gebäude oder Bauwerk, wesentliche Bestandteile des Gebäudes oder Bauwerks (zB Türen, Fenster, Treppenhäuser, Aufzüge etc) sowie Ausstattungsgegenstände oder Maschinen, die auf Dauer in einem Gebäude oder Bauwerk installiert sind, und die nicht...

STEUERLICHE ABSETZBARKEIT VON KUNDENGESCHENKEN

Oft stellt sich die Frage, ob bestimmte Geschenke an Kunden steuerlich absetzbar sind. Die gesetzlichen Regelungen dafür sind ziemlich klar definiert. Die steuerliche Behandlung stellt sich wie folgt dar.

 

1. EINKOMMENSTEUERLICHE BEHANDLUNG

 

Aufwendungen oder Ausgaben, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlasst sind bzw im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften stehen aber auch geeignet sind, das gesellschaftliche Ansehen des Steuerpflichtigen zu fördern, sind steuerlich nicht abzugs­fähig. Solche Aufwendungen und Ausgaben werden als Repräsentationsaufwendungen be­zeichnet...

EINBRINGUNG VON IMMOBILIEN IN EINE GMBH

Immer wieder gibt es Konstellationen in denen die Übertragung einer Liegenschaft auf eine GmbH ansteht. Dies kann jedoch zu hohen Steuerbelastungen führen, weshalb eine genaue Analyse im Vorfeld notwendig ist.

 

1. IMMOBILIENERTRAGSTEUER BEIM ÜBERTRAGENDEN

 

Einerseits stellt die Übertragung einer Immobilie aus dem Privatvermögen auf eine GmbH aus einkommensteuerlicher Sicht einen Tausch dar. Es kommt zu einer Veräußerung des eingelegten Grundstücks und zugleich zu einer Anschaffung von Gesellschaftsanteilen an der übernehmenden GmbH. Der Tausch stellt somit ein entgeltliches...

VORSTEUERRÜCKERSTATTUNG FÜR 2016

Wenn Sie als Unternehmer Rechnungen aus in anderen Staaten in Anspruch genommenen Leist­ungen (zB Nächtigungskosten, Geschäftsessen) erhalten, so können Sie die darin ent­haltenen Um­satz­steuerbeträge im Vorsteuerrückerstattungsverfahren von den ausländischen Steuerbehörden zurückfordern.

 

Für die Einreichung von Vorsteuerrückerstattungsanträgen sind zwei Fristen unbedingt zu be­achten:

  • der 30.06.2017 gegenüber Drittstaaten und
  • der 30.09.2017 gegenüber EU-Mitgliedstaaten.

Der unterschiedliche Verfahrensablauf stellt sich wie folgt dar.

 
1. RÜCKERSTATTUNG VON VORSTEUERN IN DRITTSTAATEN (ZB SCHWEIZ)

 

  • Der Vergütungsantrag sowie sämtliche Dokumente und Belege müssen bis spätestens 30.06. im Original...

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON BEWIRTUNGSKOSTEN

Regelmäßiges Thema bei Betriebsprüfungen sind die geltend gemachten Bewirtungskosten, da diese entweder zur Gänze, zur Hälfte oder gar nicht steuerlich abzugsfähig sind.

 

1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

 

Unter den Begriff der Bewirtungskosten fällt steuerlich der Aufwand für Geschäftsessen innerhalb und außerhalb des Betriebes sowie für übernommene Kosten der Unterbringung des Gastes in einem Hotel oder einer Unterkunft (= Beherbergung inklusive Verpflegung und Zusatzangeboten wie Sauna, Solarium etc).

 



Repräsentationsaufwendungen dagegen umfassen alle Aufwendungen, die durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt...

ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSUNG ODER WERKVERTRAG?

Bei der Beauftragung von Subunternehmen ist es wichtig, den vereinbarten Leistungsinhalt genau zu definieren. Wird zwar ein „Werkvertrag“ mit dem Subunternehmen vereinbart, sprechen die tatsächlichen Verhältnisse aber dagegen, kann es im Rahmen von abgabenrecht­lichen Prüfungen zu unangenehmen Folgen kommen.

 

Die richtige Einstufung des Vertrages ist wichtig, da sich ein Arbeitskräfteüberlassungsvertrag vom Werkvertrag hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen unterscheidet.

 

1. WIE KANN MAN DIE ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSUNG VON EINEM WERKVERTRAG UNTERSCHEIDEN?
 
Anhaltspunkte, die für den Bestand eines Werkvertrags sprechen, sind unter...

UMSATZSTEUER BEI DREIECKSGESCHÄFTEN

Bei Lieferungen von Waren an denen mehrere, in unterschiedlichen Staaten ansässige Unter­nehmer beteiligt sind, kann es aus umsatzsteuerlicher Sicht für den österreichischen Unter­nehmer zu zusätzlichen Verpflichtungen kommen.

 

So ist der österreichische Unternehmer unter Umständen dazu gezwungen, sich im Ausland für um­satzsteuerliche Zwecke registrieren zu lassen und dort neben monatlichen Umsatzsteuervor­an­meldungen auch eine Umsatzsteuerjahreserklärung (gegebenenfalls über einen lokalen Finanz­vertreter) abzugeben. In diesem Zusammenhang enthält das österreichische Umsatzsteuergesetz für sogenannte innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte jedoch Vereinfachungsregeln, bei welchen strenge Formalerfordernisse...

ABSETZUNG KINDERBETREUUNGSKOSTEN

Bereits seit dem Jahr 2009 können Eltern die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder steuerlich geltend machen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte durch diese Maßnahme er­leichtert werden. Aufgrund eines Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes kommt es ab heuer zu einer Verschärfung bei der erforderlichen Qualifikation des Betreuungspersonals.

 

Immerhin EUR 2.300,00 pro Jahr sind es, die für ein Kind bis zu dessen 10. Geburtstag für Kinder­betreuung steuerlich geltend gemacht werden können. Bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe auf­grund einer...

GESCHÄFTSFÜHRER UND UMSATZSTEUER

GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer können eigenständige Unternehmer im Sinne des Um­satz­steuer­ge­setzes sein, wenn sie die Geschäftsführung selbständig ausüben. In diesem Fall kann somit auch ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vorliegen.

 

1. GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER

 

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer sind für die Frage, ob die Tätigkeit selbständig im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausgeübt wird, die Beteiligungshöhe und das Vorliegen gesellschafts­ver­trag­licher Sonderbestimmungen (Sperrminorität, Syndikatsvereinbarung) von Bedeutung.

 

Der Gesellschafter-Geschäftsführer wird bei einer Höhe des Gesellschaftsanteils von 50 % oder mehr oder bei Vorliegen einer Sperrminorität im Falle einer Beteiligung...