Das neue Deregulierungsgesetz bietet ab 2018 eine einfachere Möglichkeit, eine Einpersonen-GmbH zu gründen. Das sind GmbHs, deren einziger Gesellschafter eine natürliche Person und zugleich einziger Geschäftsführer ist.
Nach dem Gesetz ist die Gründung einer Einpersonen-GmbH mit einem Stammkapital von EUR 35.000,00 auch ohne Beiziehung eines Notars möglich, weshalb die diesbezüglichen Kosten gespart werden können. Soll die Gründung ohne Notar erfolgen, hat der Gesellschafter und Geschäftsführer mindestens die Hälfte des gesetzlich geforderten Stammkapitals (= EUR 17.500,00)...