Bereits lange angekündigt und am 29.06.2017 im Nationalrat beschlossen, soll mit Wirkung zum 01.07.2017 der Beschäftigungsbonus in Kraft treten. Ziel des Beschäftigungsbonus ist, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dahingehend soll ein Teil der Lohnnebenkosten für bis zu drei Jahre als Zuschuss rückerstattet werden. Die Veröffentlichung der detaillierten Förderrichtlinien bleibt abzuwarten.
1. WAS WIRD GEFÖRDERT!
Durch den Beschäftigungsbonus werden 50 % der tatsächlich bezahlten Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) von förderungsfähigen und zusätzlichen Arbeitsverhältnissen für maximal drei Jahre ersetzt. Der Zuschuss wird im...