Ein von der Finanzverwaltung immer wieder gerne geprüftes Thema ist die richtige steuerliche Behandlung eines Personenkraftwagens (Pkw) im Rahmen von betrieblichen Einkünften. Diese hängt davon ab, ob die betriebliche oder private Nutzung überwiegt.
Überwiegend betriebliche Nutzung beim Einzelunternehmer
Wird das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, so ist es zur Gänze dem Betriebsvermögen des Unternehmens zuzurechnen. Die laufenden Aufwendungen (Treibstoff, Versicherung, Reparaturen, Reinigung etc) sowie die Absetzung für Abnutzung (AfA) sind allerdings nur im...