In der täglichen Lohnabrechnungspraxis können hinsichtlich Lohn- und Sozialdumping diverse „Fallen“ lauern, die zu Gesetzesverletzungen und Strafen führen.
Mit 01.01.2017 ist ein eigenes Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft getreten, wodurch alle Bestimmungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping in ein neues Gesetz transferiert wurden. Unter Lohn- und Sozialdumping ist jedoch nicht nur die klassische und gewollte Unterentlohnung zu verstehen. Es können in der Lohnabrechnungspraxis „Fallen“ lauern, die zu Gesetzesverletzungen und Strafen führen.
ABZUGSTEUERN BEI AUSLANDSZAHLUNGEN
Personen die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, sind mit bestimmte Leistungen in Österreich beschränkt steuerpflichtig. Diese Steuerpflicht wird im Regelfall durch einen Steuerabzug beim inländischen Veranstalter bzw Auftraggeber erfüllt.
Das österreichische Steuerrecht sieht für Zahlungen an bestimmte Steuerausländer wie zB Aufsichtsräte, Vortragende, Künstler, Sportler, Architekten, kaufmännische bzw technische Berater, Arbeitskräfteüberlasser, Lizenzgeber etc einen Steuerabzug an der Quelle vor.
Dieser Steuerabzug muss durch den österreichischen Auftraggeber im Zeitpunkt der Zahlung an den ausländischen...
ANGLEICHUNG VON ARBEITERN UND ANGESTELLTEN
Am 12.10.2017 wurde im Nationalrat die weitgehende arbeitsrechtliche Angleichung von Angestellten und Arbeitern beschlossen und am 13.11.2017 im Bundesgesetzblatt kundgemacht (BGBl I 153/2017).
Wesentliche Änderungen ergeben sich aufgrund dieser Neuregelung im Bereich der Entgeltfortzahlung, der Kündigungsfristen sowie der Dienstverhinderungsgründe.
1. ENTGELTFORTZAHLUNG
Im Bereich der Entgeltfortzahlung werden Regelungen betreffend der Arbeiter in das Angestelltengesetz übernommen. Somit wird für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ein gesonderter Entgeltfortzahlungsanspruch festgelegt, welcher von anderen Zeiten einer Dienstverhinderung unabhängig ist. Demnach steht bei Arbeitsunfällen bzw Berufskrankheiten...
EINLAGENRÜCKZAHLUNG ODER GEWINNAUSSCHÜTTUNG
Das Finanzministerium hat den Einlagen- und Innenfinanzierungserlass veröffentlicht, um zu klären, in welchen Fällen eine Einlagenrückzahlung und in welchen Fällen eine Gewinnausschüttung vorliegt.
Ob Auszahlungen aus Kapitalgesellschaften in Form von steuerpflichtigen Gewinnausschüttungen oder steuerfreien Einlagerückzahlungen erfolgen sollen, dafür besteht ein eingeschränktes Wahlrecht. Ob nun die Gewinnausschüttung oder die Einlagenrückzahlung vorteilhafter ist, hängt vom jeweiligen Empfänger ab. Natürliche Personen – soweit sie Einlagen in „ihre“ Kapitalgesellschaft geleistet haben – werden steuerfreie Einlagenrückzahlungen bevorzugen. Gewinnausschüttungen würden hingegen einer...
UMSATZSTEUERPFLICHT IN DER SCHWEIZ
Aufgrund von Änderungen im Schweizer Umsatzsteuerrecht kommt es seit 01.01.2018 für ausländische und somit auch für österreichische Unternehmer, die Leistungen in der Schweiz erbringen, zu Verschärfungen.
Bis 31.12.2017 wurden Unternehmen mit Sitz im Ausland in der Schweiz umsatzsteuerpflichtig, wenn sie in der Schweiz steuerbare Leistungen von jährlich mindestens CHF 100.000,00 erbracht haben. Seit 01.01.2018 ist jedoch der weltweite Umsatz eines Unternehmers für die Umsatzsteuerpflicht in der Schweiz maßgebend. Somit können Unternehmen mit Sitz im Ausland bereits...
VEREINE UND WIRTSCHAFTLICHE TÄTIGKEIT
Werden Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, im Rahmen eines eigenen Betriebes wirtschaftlich tätig, so besteht für die daraus erzielten Gewinne bzw Umsätze grundsätzlich Steuerpflicht. Unter gewissen Voraussetzungen bestehen steuerliche Begünstigungen.
Die wirtschaftlichen Tätigkeiten eines Vereins sind grundsätzlich in drei Arten von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zu unterscheiden. Abhängig von der Art, vom Umfang und vom Verhältnis der jeweiligen Tätigkeit zum Vereinszweck können unterschiedliche steuerliche Begünstigungen vorliegen.
1. UNENTBEHRLICHE HILFSBETRIEBE
Ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb liegt vor, wenn der...
RÜCKERSTATTUNG ZU VIEL BEZAHLTER SV-BEITRÄGE
Überschreitet die Summe aller SV-Beitragsgrundlagen aus verschiedenen Tätigkeiten die Höchstbeitragsgrundlage von EUR 71.820 (Wert 2018) pro Jahr, so werden unter Umständen zu viel Sozialversicherungsbeiträge bezahlt.
Personen, die mehrere versicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben, entrichten auch mehrfach Sozialversicherungsbeiträge. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein Dienstnehmer auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, ein Dienstnehmer nebenbei auch Landwirt ist oder ein Gewerbetreibender auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft hat.
Derzeit gibt es folgende Möglichkeiten, diese überschießenden SV-Beiträge zurück zu bekommen:
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NEGATIVE GESELLSCHAFTERVERRECHNUNGSKONTEN
Forderungen der Kapitalgesellschaft (zB GmbH) an ihre Gesellschafter steht die Finanz kritisch gegenüber. Eine verdeckte Gewinnausschüttung mit der daraus folgenden Kapitalertragsteuerforderung kann die Finanz aber nicht so einfach unterstellen.
Grundsätzlich sind bei Kapitalgesellschaften (zB GmbH) Zuwendungen an deren Gesellschafter nur im Wege von Gewinnausschüttungen möglich. In der Praxis werden jedoch Zahlungen an Gesellschafter oft auch außerhalb solcher Gewinnausschüttungen getätigt und wie „Entnahmen“ in der Buchhaltung der Gesellschaft auf einem Gesellschafter-Verrechnungskonto erfasst. Solchen Forderungen der Gesellschaft...
REGISTER WIRTSCHAFLTICHE EIGENTÜMER
Zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde mit dem Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz (WiEReG) ein Register eingerichtet, in das Rechtsträger ihre wirtschaftlichen Eigentümer einzutragen haben.
Rechtsträger im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Personen- (KG, OG) und Kapitalgesellschaften (zB GmbH, AG), sonstige juristische Personen (Vereine, Privatstiftungen, Genossenschaften) mit Sitz im Inland sowie Trusts und trustähnliche Vereinbarungen, wenn sie im Inland verwaltet werden.
Wirtschaftliche Eigentümer sind natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger steht. Das...
MELDEPFLICHT HONORARE
Honorare und Vergütungen die von Unternehmen und Vereinen an selbständig tätige Dritte für bestimmte Leistungen gezahlt werden, sind daraufhin zu prüfen, ob eine Meldung bis zum 28.02.2018 beim Finanzamt zu erfolgen hat.
1. MELDUNG VON HONORAREN AN FREIE DIENSTNEHMER, VORTRAGENDE UND ANDRERE GEMÄSS § 109 A ESTG
Damit die Finanz kontrollieren kann, ob diejenigen, die ihre Steuer selbst abführen müssen, dies auch tatsächlich tun, wurden für bestimmte Personen Meldepflichten eingeführt (§ 109 a EStG).
Meldepflichtig sind Vergütungen...