Überschreitet die Summe aller SV-Beitragsgrundlagen aus verschiedenen Tätigkeiten die Höchstbeitragsgrundlage von EUR 71.820 (Wert 2018) pro Jahr, so werden unter Umständen zu viel Sozialversicherungsbeiträge bezahlt.
Personen, die mehrere versicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben, entrichten auch mehrfach Sozialversicherungsbeiträge. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein Dienstnehmer auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, ein Dienstnehmer nebenbei auch Landwirt ist oder ein Gewerbetreibender auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft hat.
Derzeit gibt es folgende Möglichkeiten, diese überschießenden SV-Beiträge zurück zu bekommen:
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