Im Jahr 2018 wurden neue Rechnungsgrundlagen für die Berechnung von Pensions-, Jubiläums- und Abfertigungsrückstellungen beschlossen. Dies wird zu einer Erhöhung der Rückstellungsbeträge führen. Der Unterschiedsbetrag kann bzw muss auf mehrere Jahre verteilt werden.
Neue Sterbetafeln für Sozialkapitalrückstellungen
Am 15.08.2018 wurden die neuen Rechnungsgrundlagen „AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ für die versicherungsmathematische Berechnung von Personalrückstellungen veröffentlicht. Diese lösen die bislang regelmäßig verwendeten Rechnungsgrundlagen „AVÖ 2008 – P“ ab und sind ab sofort bei der Bilanzierung anzuwenden....