Wie medial bereits ausführlich berichtet, hat der Nationalrat die generelle Abschaffung des Karfreitags als Feiertag (unabhängig von der Religionszugehörigkeit) beschlossen. Dafür wurde ein Anspruch aller Arbeitnehmer auf einen frei wählbaren „persönlichen Feiertag“ pro Urlaubsjahr eingeführt, der allerdings kein zusätzlich freier Tag ist, sondern aus dem Urlaubsguthaben zu entnehmen ist.
Was bringt die Neuregelung und was ist ein „persönlicher Feiertag“
Zur Beseitigung der vom EuGH beanstandeten Ungleichbehandlung wurde der Karfreitag mit Wirksamkeit ab 2019 komplett aus der Liste...