Mit dem Meldepflicht-Änderungsgesetz sowie dem Budgetbegleitgesetz 2018/2019 wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung in der Sozialversicherung geschaffen. Das neue System wird mit 01.01.2019 in Kraft treten.
Während im alten Meldesystem Dienstgeber, welche das Selbstabrechnungsverfahren angewendet haben, nach Ablauf eines jeden Beitragszeitraumes (in der Regel Kalendermonat) die Gesamtsumme aller, in diesem Zeitraum gebührenden und darüber hinaus gezahlten Entgelte im Rahmen der Beitragsnachweisung gemeldet haben, ist nunmehr eine individuelle Beitragsgrundlage sämtlicher Arbeitnehmer zu melden. Die Verpflichtung...