Der Härtefall-Fonds geht in die angekündigte zweite Phase über. Nachdem in der ersten Phase Selbständige Soforthilfe bis zu EUR 1.000,00 beantragen konnten, können ab Montag, 20.04.2020 Fördermittel aus der zweiten Phase mittels Online-Formular beantragt werden (WKO, https://www.wko.at/haertefall-fonds). Anträge auf Soforthilfe aus der ersten Phase sind noch bis einschließlich 17.04.2020 möglich.
1. GRUNDSÄTZE DER PHASE 2
Der Förderzuschuss beträgt maximal EUR 2.000,00 pro Monat über maximal drei Monate – also insgesamt bis zu EUR 6.000,00. Allen Antragstellern...