In vielen Betrieben wurde die Kurzarbeit in Phase 1 und Phase 2 für jeweils drei Monate vereinbart. In besonders betroffenen Branchen wird die Verlängerung der COVID-19-Kurzarbeit auch für Phase 3 (ab 01.10.2020) erforderlich sein. Im Zuge der Verhandlungen zur Phase 3 wurde klargestellt, dass die Phase 2 der Kurzarbeit bis 30. September 2020 verlängert wird. Damit ist sichergestellt, dass Betriebe, die mit Kurzarbeit (Phase 1) bereits im März gestartet haben, ohne Unterbrechung von der Phase...
KURZARBEIT PHASE 2 (AUS- DEHNUNG) und PHASE 3
