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COVID-19: AKTUELLES ZUR PERSONALVERRECHNUNG

Die Urlaubssaison 2020 ist in vollem Gange. Doch nicht nur wegen der zuletzt aufgetretenen COVID-19-Clustern in Tourismusregionen herrscht viel Unsicherheit. Insbesondere Urlaube im Ausland werden derzeit heiß diskutiert. Darüber hinaus hat der Nationalrat Anfang Juli einige Neuerungen beschlossen, die die Personalverrechnung betreffen.

 

1. URLAUB UND COVID-19: WAS ARBEITSRECHTLICH ZU BEACHTEN IST

 

Sind Urlaube im Ausland derzeit angesichts COVID-19 zulässig und wie sieht die arbeitsrechtliche Situation im Falle der Erkrankung im Ausland aus? Die wichtigsten Grundsätze dazu fassen...

HAFTUNG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERS

Der Geschäftsführer einer GmbH hat bei der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit diverse Rechts- und Haftungsfragen zu beachten. Er kann etwa persönlich für die Abfuhr der Abgaben der GmbH zur Haftung herangezogen werden.

 

Dies gilt auch für noch offene Abgabenschulden, die bereits vor Übernahme der Geschäftsführerfunktion entstanden sind. Es empfiehlt sich daher bei einem Wechsel in die Führungsetage eines Unternehmens auch aus abgabenrechtlicher Sicht eine Prüfung der Vergangenheit vorzunehmen.

 

Voraussetzungen für eine persönliche Haftung des Geschäftsführers

 

  • das Bestehen einer Abgabenforderung...

QUELLENSTEUERRÜCKERSTATTUNG

Kapitaleinkünfte auf ausländischen Depots führen in einem ersten Schritt zum Abzug von sogenannten Quellensteuern. Jener Teil der ausländischen Quellensteuer, der auf die österreichische Kapitalertragsteuer nicht angerechnet werden kann, muss von der ausländischen Steuerbehörde im Wege eines Rückerstattungsverfahrens zurückgefordert werden.

 

Unterhält eine in Österreich ansässige natürliche Person ein ausländisches Wertpapierdepot, so unterliegen auch die daraus lukrierten Wertpapiererträge der österreichischen Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5 %. Im Falle von Dividendenerträgen aus ausländischen Wertpapieren besteuert in der Regel aber...

BEFRISTETE UMSATZSTEUER- SENKUNG AB 01.07.2020

Zur Unterstützung der Gastronomie, der Kulturbranche sowie des Publikationsbereichs, die von der COVID-19-Krise in einem besonderen Ausmaß betroffen sind, wurde zusätzlich zu den bisher getroffenen Maßnahmen, befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz iHv 5% eingeführt.

 

Im Bereich der Gastronomie betrifft dies die Abgabe aller Speisen und Getränke, wenn hierfür eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe (§ 111 Abs 1 GewO 1994) erforderlich ist. Auch Tätigkeiten, für die gemäß § 111 Abs 2 GewO 1994 kein...

VERJÄHRUNGSFRIST BEI ABGABENHINTERZIEHUNG

Die Verjährung im Besteuerungsverfahren beträgt im Regelfall 5 Jahre, für hinterzogene Abgaben erstreckt sie sich auf 10 Jahre.

 

Abgaben können von der Abgabenbehörde nur so lange festgesetzt werden, als noch keine Verjährung eingetreten ist. Die Verjährung hat den Zweck, nach einem gewissen Zeitablauf Rechtsfriede einkehren zu lassen, insbesondere da davon auszugehen ist, dass nach dieser Zeit der Sachverhalt aufgrund von Beweisschwierigkeiten nur noch schwer zu ermitteln wäre. Wurden Abgaben vom Abgabepflichtigen hinterzogen, also vorsätzlich nicht abgeführt,...

UST-OPTION BEI GEBÄUDE-VERMIETUNG

Laut Finanzministerium bleibt bei jeder Art der Gesamtrechtsnachfolge das ursprüngliche Mietverhältnis bestehen. Es erfolgt kein Wechsel auf Mieter- oder Vermieterseite.

 

Vermietungsumsätze sind grundsätzlich unecht umsatzsteuerbefreit (ausgenommen etwa eine Wohnraummiete). Es besteht allerdings die Möglichkeit, zur Umsatzsteuerpflicht dieser Umsätze zu optieren. Bei Vermietungsumsätzen ist es für die Option zur Umsatzsteuerpflicht seit 2012 von Relevanz, ob der Mieter das Gebäude für fast zur Gänze USt-pflichtige Umsätze verwendet. Wenn sich auf Mieter- oder Vermieterseite ein Wechsel ergibt, können sich...

COVID-19: BONUS- ZAHLUNGEN STEUERFREI

Werden Mitarbeiter, die in der derzeitigen COVID-19-Krisensituation Außergewöhnliches leisten, vom Arbeitgeber extra entlohnt, dann werden diese Bonuszahlungen und Zulagen bis zu einem Betrag von EUR 3.000,00 steuerfrei gestellt.

 

Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahr 2020 bis EUR 3.000,00 steuerfrei. Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel und werden auch nicht...

IMMO-EST ODER GEWERBLICHER GRUNDSTÜCKSHANDEL

Beim Verkauf von Grundstücken ist aus steuerlicher Sicht relevant, ob „private Grundstücksveräußerungen“ vorliegen, auf die die 30 %ige Immo-ESt anzuwenden ist, oder ob gewerbliche Einkünfte erzielt werden, die mit dem bis zu 55 %igen Einkommensteuertarif zu besteuern sind.

 

Kürzlich hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einem Erkenntnis erneut Aussagen zu diversen Abgrenzungskriterien getroffen.

 

Der planmäßige Abverkauf von Immobilien nach baulichen Umgestaltungsmaßnahmen begründet regelmäßig einen gewerblichen Grundstückshandel, wobei der VwGH dazu im Detail festhält:

  • Bereits bei einer geringen Anzahl...

VORSTEUERRÜCKERSTATTUNG FÜR 2019

Wie jedes Jahr dürfen wir auf die geltenden Fristen im Zusammenhang mit Vorsteuerrückerstattungen im Ausland hinweisen. Wenn Sie als Unternehmer Rechnungen aus in anderen Staaten in Anspruch genommenen Leist­ungen (zB Nächtigungskosten, Geschäftsessen) erhalten, so können Sie die darin ent­haltenen Um­satz­steuerbeträge im Vorsteuerrückerstattungsverfahren von den ausländischen Steuerbehörden zurückfordern.

 

Für die Einreichung von Vorsteuerrückerstattungsanträgen sind zwei Fristen unbedingt zu be­achten:

 

  • der 30.06.2020 gegenüber Drittstaaten und
  • der 30.09.2020 gegenüber EU-Mitgliedstaaten.

Der unterschiedliche Verfahrensablauf stellt sich wie folgt dar.

 

1. RÜCKERSTATTUNG VON VORSTEUERN IN...

COVID-19: FIXKOSTENZUSCHUSS

Nach mehreren Anläufen wurde kürzlich die Verordnung veröffentlicht, die die Voraussetzungen für den sogenannten Fixkostenzuschuss regelt. Die Antragstellung für die ersten 50 % dieses Zuschusses ist grundsätzlich ab 20.05.2020 möglich

 

Sinn und Zweck des Fixkostenzuschusses ist es, Unternehmen, je nach Höhe des tatsächlichen Umsatzrückganges aufgrund der COVID-19 Beschränkungen, einen Teil der weiter angefallenen Fixkosten zu ersetzen und so den wirtschaftlichen Schaden abzumildern. Diese Kosten müssen im Zeitraum zwischen 16.03.2020 und 15.09.2020 angefallen sein.