Die im Jänner bereits einmal verlängerten Fristen für Abgabenstundungen bzw das Ratenzahlungsmodell wurden mit dem 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz abermals verlängert. Nachfolgend ein Überblick über die nun geltenden Termine und Fristen:
- Alle bis 31.03.2021 bewilligten Stundungen wurden automatisch bis 30.06.2021 verlängert.
- Stundungen, die noch vor dem 31.05.2021 beantragt werden, sind ohne weitere Begründung mit einer Zahlungsfrist bis 30.06.2021 zu bewilligen.
- Für den Zeitraum vom 15.03.2020 bis 30.06.2021 sind keine Stundungszinsen
- Für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2024 betragen die...