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AUSBLICK AUF DIE GEPLANTE STEUERREFORM

Wer Anfang Oktober die Ankündigungen der Bundesregierung über die teilweise ab 2022 wirkende Steuerreform verfolgt hat, sah sich höchstwahrscheinlich mit einem Deja-vu konfrontiert. Wieder einmal wurde dem steuerzahlenden Volk die „größte Steuerentlastung der 2. Republik“ in Aussicht gestellt. Ganze 18 Milliarden Euro werde die Entlastung bis zum Jahr 2025 ausmachen. Eigenartig nur, dass trotz der zahlreichen „größten“ Reformen Österreichs Steuerzahler immer noch mit einer der höchsten Abgabenquoten in Europa belastet sind.

 

Die Zielsetzung dieser Steuerreform lässt...

ARBEITNEHMER- VERANLAGUNG 2021

Wird im Homeoffice gearbeitet, fallen für Arbeitnehmer diverse Kosten an, die in der Arbeitnehmerveranlagung zum Teil steuermindernd geltend gemacht werden können.

 

1. ERGONOMISCH GEEIGNETES MOBILAR

 

Arbeitnehmer können ab dem Veranlagungsjahr 2021 Kosten von bis zu EUR 300,00 für ergonomisch geeignetes Mobiliar (zB Drehstuhl, Schreibtisch oder Beleuchtung) über die Arbeitnehmerveranlagung absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer mindestens 26 Tage im Jahr im Homeoffice arbeitet. Ein Teilbetrag von maximal EUR 150,00 kann schon rückwirkend für das Jahr 2020...

GEPLANTE BESTEUERUNG VON KRYPTOWÄHRUNGEN

Laut Ministerialentwurf zum Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 sollen Kryptowährungen in die Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgenommen werden. Bei natürlichen Personen sollen somit Einkünfte aus Kryptowährungen – wie auch Einkünfte aus klassischem Kapitalvermögen – dem besonderen Steuersatz von 27,5 % unterliegen.

 


Die Neuerung soll mit 01.03.2022 in Kraft treten. Bisher konnte man Kryptowährungen nach mehr als einem Jahr (Spekulationsfrist) steuerfrei verkaufen (wie etwa Gold). Bei einer kürzeren Behaltefrist unterlagen etwaige Gewinne aus dem Verkauf dem progressiven Einkommensteuertarif (bis...

COVID-19-FÖRDERUNGEN – MASSVOLLE DIVIDENDENPOLITIK

Einzelne Richtlinien für COVID-19-Hilfsmaßnahmen enthalten die Bestimmung, dass in einem gewissen Zeitraum nur eine „maßvolle Gewinnausschüttung“ erfolgen darf. Die COFAG hat sich nun vor kurzem zu diversen Fragen der maßvollen Dividendenpolitik geäußert. Dazu wurden Möglichkeiten der Sanierung von unzulässigen Ausschüttungen kommuniziert.

 

Maßvolle Dividenden- und Gewinnauszahlungspolitik

In den Fragen und Antworten (FAQ) zum Fixkostenzuschuss 800.000 in der Fassung vom 02.12.2021 wird ausgeführt, dass Unternehmen unter anderem die Verpflichtung haben, im Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum 30.06.2021 keine Ausschüttungen...

MELDEPFLICHT HONORARE

Honorare und Vergütungen die von Unternehmen und Vereinen an selbständig tätige Dritte für bestimmte Leistungen gezahlt werden, sind daraufhin zu prüfen, ob eine Meldung bis zum 28.02.2022 beim Finanzamt zu erfolgen hat.

 

1. MELDUNG VON HONORAREN AN FREIE DIENSTNEHMER, VORTRAGENDE UND ANDRERE GEMÄSS § 109 A ESTG

 

Damit die Finanz kontrollieren kann, ob diejenigen, die ihre Steuer selbst abführen müssen, dies auch tatsächlich tun, wurden für bestimmte Personen Meldepflichten eingeführt (§ 109 a EStG).
 

Meldepflichtig sind Vergütungen...

COVID-19: BONUSZAHLUNGEN BIS EUR 3.000 STEUERFREI

Die Abgabenfreiheit von COVID-19-Bonuszahlungen für 2021 wurde im Nationalrat am 16.12.2021 (völlig überraschend) beschlossen. Das formale Gesetzwerdungsverfahren wird allerdings noch einige Zeit dauern. Für die Bonuszahlungen bis zu einem Betrag von maximal EUR 3.000,00 je Arbeitnehmer sind derzeit nachstehende Eckpunkte bekannt.

  • Prämien oder Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der COVID-19-Krise für das Kalenderjahr 2021 bis Februar 2022 geleistet werden, sind bis EUR 3.000,00 abgabenfrei
    (§ 124b Z 350 lit a EStG, § 49 Abs 3...

COVID-19: AUSFALLSBONUS III

Das BMF hat die Details über die Verlängerung des Ausfallsbonus bis März 2022 (Ausfallsbonus III) mittels Verordnung (inklusive Richtlinien im Anhang) im BGBl. II Nr. 518/2021 veröffentlicht.

 

Im Rahmen der Richtlinien sind noch einige Details im Vergleich zu den angekündigten Eckpunkten angepasst worden.

 

Eckpunkte des Ausfallsbonus III (Finalversion vom 02.12.2021):

  • Ausfallsbonus III für Zeiträume von November 2021 bis März 2022
  • NEU: bei mindestens 30 % Umsatzausfall im November oder Dezember 2021 (Pkt 3.1.3., 4.1.)
  • bei mindestens 40 % Umsatzausfall...

STEUERTIPPS ZUM JAHRESWECHSEL – TEIL 2

Nicht nur für Unternehmer, sondern auf für Arbeitnehmer gibt es Möglichkeiten die Steuer­last 2021 noch zu senken.

 

Werbungskosten

Was für Unternehmer die Betriebsausgaben sind, sind für nichtselbständig Erwerbstätige die Werbungs­kosten. Wer in seiner Arbeitnehmerveranlagung Ausgaben für Fortbildung, Fach­literatur, Arbeits- oder Kommunikationsmittel, doppelte Haushaltsführung etc steuermindernd geltend machen möchte, sollte darauf achten, dass die entsprechenden Zahlungen auch tatsächlich noch vor dem 31. Dezember getätigt werden. Wie bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gilt auch hier: Wer Ausgaben vorzieht, kommt früher...