Das im Juli kundgemachte Abgabenänderungsgesetz 2022 sieht auch einige Änderungen in der Umsatzsteuer vor.
Kein Reverse Charge bei Grundstücksvermietung durch ausländische Unternehmer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied voriges Jahr, dass bei der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung einer in Österreich gelegenen Geschäfts-Immobilie durch einen ausländischen Unternehmer das Reverse-Charge Verfahren anzuwenden ist, wenn die vermietete Immobilie mangels Personals keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte darstellt. Entgegen diesem Erkenntnis wurde nun gesetzlich vorgesehen, dass es bei der Vermietung von Grundstücken durch einen Unternehmer, der sein...