eccontis informiert

UST-RECHTLICHE ÄNDER- UNGEN DURCH ABGÄG 2022

Das im Juli kundgemachte Abgabenänderungsgesetz 2022 sieht auch einige Änderungen in der Umsatzsteuer vor.

 

Kein Reverse Charge bei Grundstücksvermietung durch ausländische Unternehmer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied voriges Jahr, dass bei der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung einer in Österreich gelegenen Geschäfts-Immobilie durch einen ausländischen Unternehmer das Reverse-Charge Verfahren anzuwenden ist, wenn die vermietete Immobilie mangels Personals keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte darstellt. Entgegen diesem Erkenntnis wurde nun gesetzlich vorgesehen, dass es bei der Vermietung von Grundstücken durch einen Unternehmer, der sein...

ZINSLOSES DARLEHEN AN SCHWESTERNGESELLSCHAFT

Bei einem betrieblich veranlassten Darlehen einer Gesellschaft an ihre Schwesterngesellschaft liegt dem Grunde nach keine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Als verdeckte Gewinnausschüttung sind aber nicht verrechnete Zinsen zu beurteilen.

 

Der Sachverhalt in einem aktuellen Verfahren des Bundesfinanzgerichtes (BFG) war wie folgt:

An der beschwerdeführenden GmbH waren eine natürliche Person zu 90 % und eine Liegenschaftsverwaltung-GmbH zu 10 % beteiligt. Die natürliche Person war zudem 100 %iger-Anteilsinhaber an der Liegenschaftsverwaltung GmbH und an der Transporte GmbH. Auf dem Verrechnungskonto...

BETRIEBSAUSFLUG UND VORSTEUER

Veranstaltet ein Arbeitgeber für seine Belegschaft einen Betriebsausflug, dürfen Vorsteuern aus Vorleistungen nicht abgezogen werden. Für solche Vorsteuern bestand bisher eine Vereinfachungsregelung, die aber mit 01.01.2022 abgeschafft wurde.

 

Bis 31.12.2021 war nur bei Reiseleistungen an Nichtunternehmer die sogenannte Marge, also die Differenz zwischen dem Reiseverkaufspreis und den bezogenen Reisevorleistungskosten, der Umsatzsteuer zu unterwerfen (sogenannte Margenbesteuerung). Bei Reiseleistungen an Unternehmer kamen bislang die allgemeinen Umsatzsteuerregelungen zur Anwendung. Seit 01.01.2022 gilt die Margenbesteuerung aber auch für Reisen, bei...

ZINSEN IM STEUERRECHT

Durch die Nullzinspolitik der vergangenen Jahre sind die Zinsen im Abgabenrecht fast in Vergessenheit geraten. Auch die diversen Ausnahmeregelungen im Zusammenhang mit Corona haben die Zinsen an Bedeutung verlieren lassen. Doch nun zeichnet sich eine Trend­wende ab, denn die Europäische Zentralbank hat im Juli und September ein Lebenszeichen in Form einer Anhebung des Leitzinssatzes von sich gegeben.

 

Das erste Mal seit dem Jahr 2016 wurde damit im Euroraum der Leitzinssatz angehoben. Dies hat auch Auswirkungen auf...

RECHTSANWALT UND UMSATZSTEUER

Wenn ein Rechtsanwalt vom Gericht zum Sachwalter bestellt wird, ist fraglich, ob die Entschädigung, die der Rechtsanwalt für diese Tätigkeit erhält, ebenfalls umsatzsteuerbefreit ist. In einem aktuellen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) werden nun die Voraussetzungen für eine mögliche USt-Befreiung angeführt, eine endgültige Entscheidung steht aber noch aus.

 

Im konkreten Sachverhalt beantragte ein Rechtsanwalt die Abänderung seiner Umsatzsteuerbescheide, da er der Ansicht war, dass die Entschädigung, die er für seine Tätigkeit als gerichtlich bestellter Sachwalter erhielt, bei...

DEFACTO ENDE VON ENTSCHÄDIGUNGEN GEM EPIG

Bisher war der Arbeitgeber bei Arbeitnehmern, die behördlich in Quarantäne geschickt wurden, laut Epidemiegesetz zur Weiterzahlung des Entgelts verpflichtet, konnte aber im Gegenzug die Rückerstattung des Entgelts bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragen. In der Praxis war (vor allem auch seitens der ÖGK) die Sichtweise vorherrschend, dass die Absonderung den Krankenstand rechtlich „verdrängt“ und die Vergütung daher ausschließlich nach § 32 Epidemiegesetz zu beurteilen ist.  

 

Die Bestimmung des § 32 Epidemiegesetz hat nun aber für Zeiträume ab...

30.09 – EIN STEUERLICH WICHTIGES DATUM

Vorsteuer-Rückerstattung, Offenlegung des Firmenbuch-Jahresabschlusses, Herabsetzungs­antrag, Arbeitnehmerveranlagung – viele steuerrelevante Agenden müssen bis zum 30.09. eines Jahres erledigt werden. Nachstehend finden Sie – wie jedes Jahr – einen Auszug über wichtige Steuer­fristen.

 

1. VORSTEUERRÜCKERSTATTUNG IM EU-RAUM

 

Anträge auf Rückerstattung von Vorsteuern, die in einem anderen EU-Land ange­fallen sind, sind elektronisch bis 30.09. des Folgejahres einzureichen. Österreichischen Unternehmern steht dafür FinanzOnline zur Verfügung (vgl auch eccontis informiert 19/2022). Der Ansässigkeits­mit­­glied­staat leitet diesen Antrag dann an den Mitgliedstaat der Erstattung...

ENTGELTLICHER VERZICHT AUF FRUCHTGENUSSRECHT

Der entgeltliche Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht im außerbetrieblichen Bereich unterliegt im Gegensatz zum entgeltlichen Verzicht auf ein Veräußerungs- und Belastungsverbot nicht der Einkommensteuer. Fraglich ist die Art der Aufteilung eines pauschalen Gesamtentgelts.

 

Zum entgeltlichen Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht führt die Finanzverwaltung in den Einkommensteuerrichtlinien wie folgt aus:

  • Ein Fruchtgenussrecht kann zivilrechtlich sowohl „der Ausübung nach“ als auch „der Substanz nach“ an einen Dritten übertragen werden. Wird das Fruchtgenussrecht „der Substanz nach“ übertragen, liegt aus ertragsteuerlicher Sicht eine...

HERABSETZUNG VON STEUERVORAUSZAHLUNGEN

Wegen des hohen Anstiegs der Energiekosten bietet das Finanzministerium nun die Möglichkeit, die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2022 herabsetzen zu lassen.

 

Voraussetzung für die Herabsetzung ist in allen Fällen, dass der Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, dass er vom Anstieg der Energiekosten konkret wirtschaftlich erheblich betroffen ist. Vom Vorliegen dieser Voraussetzung kann in den beiden nachfolgenden Fällen ausgegangen werden:

 

  • Für das Kalenderjahr 2021 oder das im Jahr 2022 endende abweichende Wirtschaftsjahr besteht Anspruch auf Energieabgabenvergütung gemäß dem Energieabgabenvergütungsgesetz.
  • Es...

ABGABENFREIE TEUERUNGS- PRÄMIE FÜR 2022 UND 2023

Durch das vom Parlament bereits fix beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket wird für die Kalenderjahre 2022 und 2023 die Möglichkeit für abgabenfreie Teuerungsprämien geschaffen: Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt (Teuerungsprämie), sind bis zu EUR 3.000,00 jährlich pro Arbeitnehmer abgabenfrei (§ 124b Z 408 EStG). Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer).

 

Allerdings sind die folgenden Einschränkungen zu beachten:

  • Die Abgabenfreiheit gilt...