BESCHÄFTIGUNGSBONUS

Zur Belebung des Arbeitsmarktes und Absenkung der Arbeitslosenrate hat die Bundesregierung noch vor der Sommerpause die Einführung eines Beschäftigungsbonus beschlossen (vgl eccontis informiert 26/2017). Dieser kann seit 1. Juli 2017 beantragt werden und soll Unternehmer belohnen, die zusätzliche Arbeitskräfte in ihrem Betrieb beschäftigen.

 

Anstelle einer allgemeinen Senkung von Lohnnebenkosten mit dem Ziel, den Faktor Arbeit billiger zu machen, hat sich die Bundesregierung für eine temporäre Förderung zusätzlicher Beschäftigung entschieden. Wer in seinem Unternehmen zusätzliche Mitarbeiter beschäftigt, soll drei Jahre lang 50% der Lohn­neben­kosten ersetzt bekommen. Leider gestaltet sich die Abwicklung dieser Maßnahme nicht ganz unbürokratisch und auch einigermaßen langwierig. Die folgende Auflistung soll Ihnen helfen, die Antragstellung trotzdem effizient durchführen zu können.

 

Schritt 1 – Erhebung des Beschäftigtenstandes

Da nur zusätzliche Beschäftigung gefördert wird, ist zunächst ein Ausgangsstand an Beschäftigten im Unternehmen zu erheben. Dafür muss die Kopfzahl an Mitarbeitern zu fünf verschiedenen Stichtagen erhoben werden: Tag vor Einstellung des neuen Mitarbeiters plus die letzten Tage der unmittelbar vorangegangenen vier Quartale. Gezählt werden alle Personen, egal ob Voll- oder Teilzeit. Nur geringfügig Beschäftigte und Lehrlinge bleiben unberücksichtigt. Der höchste dieser fünf Werte bildet dann den sogenannten Referenzwert, der mit zusätzlicher Beschäftigung übertroffen werden muss.

 

Schritt 2 – Beschäftigung von geeigneten zusätzlichen Mitarbeitern

Die dann eingestellte zusätzliche Arbeitskraft muss gewisse Voraussetzungen erfüllen, damit die Förderwürdigkeit gegeben ist. Es muss sich entweder um ehemals Arbeitslose, um Bildungsab­gänger oder Jobwechsler handeln.

  • Arbeitslose: Die neue Arbeitskraft muss in den letzten drei Monaten zumindest einen Tag beim AMS als arbeitslos gemeldet gewesen sein.
  • Bildungsabgänger: Auch wer vor Arbeitsantritt eine österreichische Bildungseinrichtung absolviert hat, ist förderwürdig, sofern die Ausbildung zumindest vier Monate gedauert hat und der Abgang nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
  • Jobwechsler: War jemand während der letzten 12 Monate im Inland durchgehend zumindest vier Monate beschäftigt, gilt er als Jobwechsler und zählt ebenfalls zu dem begünstigten Personenkreis.

 

Die zusätzliche Beschäftigung muss ein Ausmaß von mindestens 38,5 Stunden pro Woche umfassen, wobei dies auch mit mehreren zusätzlichen Teilzeitkräften erreicht werden kann. Zudem muss das neue Beschäftigungsverhältnis mindestens vier Monate andauern, damit die Förderwürdigkeit bestehen bleibt.

 
Schritt 3 – Anmeldung und Förderantrag

Die Förderung wird nicht über ein Ministerium, sondern über die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (aws) abgewickelt. Zu diesem Zweck wurde von der aws  eine eigene Website eingerichtet (www.beschaeftigungsbonus.at), auf der nicht nur die Förderung erklärt wird, sondern sich auch Antworten zu verschiedensten Fragen in diesem Zusammenhang finden.

 

Unternehmer, die eine Förderung beantragen wollen, müssen sich über diese Website registrieren und in der Folge auch den Antrag elektronisch einbringen. Für die Ermittlung des Referenz­wertes für den Beschäftigungsstand wird die Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschafts­prüfers gefordert. Zudem muss die Anmeldebestätigung der Gebietskrankenkasse übermittelt werden. Kommen später weitere Mitarbeiter hinzu, ist das Hochladen der Anmeldebestätigung ausreichend.

 

Schritt 4 – Abrechnungsstichtag

Zu einer Auszahlung der Förderung kommt es aber erst dann, wenn die erforderliche Mitarbeiter­zahl auch 12 Monate nach Aufnahme des zusätzlichen Mitarbeiters (= Abrechnungs­stichtag) noch vorhanden ist. Bis dahin hat der Unternehmer auch für alle zusätzlich Beschäftigten sämtliche Lohnnebenkosten wie gewohnt zu entrichten.

 

Der Vorteil der Fördermaßnahme liegt auf der Hand. Wer förderwürdig ist und alle Bedingungen erfüllt, erhält für die zusätzlich beschäftigten Personen 50% der Lohnnebenkosten für drei Jahre erstattet. Leider ist die Abwicklung der Förderung aber etwas aufwendig gestaltet und lang­wierig. Außerdem ist die Maßnahme mit einem Fördervolumen von EUR 2 Mrd begrenzt. Sind die (auf drei Jahre hochgerechneten) Mittel ausgeschöpft, können daher keine weiteren Anträge mehr eingebracht werden.

 

Tipp

Falls Sie an der Förderung interessiert sind, erheben Sie auf jeden Fall den Beschäftigtenstand Ihres Unternehmens zu den fünf genannten Stichtagen. So wissen Sie sofort, wie viele zusätzliche Vollzeitarbeitsplätze Sie schaffen müssen, um in den Genuss dieser Förderung kommen zu können.

 

  
Als PDF downloaden

 

Eccontis informiert