NEUE FINANZAMTS-ORGANISATION AB 2021
Im Bereich der Finanzverwaltung wurden völlig neue Organisationsstrukturen beschlossen. Coronabedingt wurde das In-Kraft-Treten von Mitte 2020 auf Anfang 2021 verschoben. Für den einzelnen Steuerpflichtigen sollen sich dadurch Verbesserungen im alltäglichen Behördenkontakt ergeben und die Verfahren beschleunigt werden. Vorbereitend wurde mit 04.07.2020 die „unveränderliche Steuernummer“ eingeführt.
Finanzverwaltung
Derzeit gibt es in Österreich 40 Finanzämter und 9 Zollämter sowie besondere Organisationseinheiten wie Steuer- und Zollkoordination, Großbetriebsprüfung, Finanzpolizei und Steuerfahndung. Ab 01.01.2021 wird diese Struktur völlig neu aufgestellt.
Durch die Novellierung besteht die Bundesfinanzverwaltung dann aus:
- den Abgabenbehörden des Bundes, nämlich
- dem Bundesminister für Finanzen,
- dem Finanzamt Österreich,
- dem Finanzamt für Großbetriebe und
- dem Zollamt Österreich,
- dem Amt für Betrugsbekämpfung und
- dem Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge
Finanzamt Österreich
Das Finanzamt Österreich hat eine umfassende Zuständigkeit für alle Aufgaben, die nicht einer anderen Abgabenbehörde übertragen sind. Das betrifft alle mit der Erhebung von Abgaben (zB ESt, USt, KöSt, aber auch Gebühren und Verkehrssteuern, Einheitsbewertung) zusammenhängenden Aufgaben. Die Organisationseinheiten der bisherigen Finanzämter werden künftig als Dienststellen des Finanzamtes Österreich fungieren. Da die örtliche Zuständigkeit aufgrund des einheitlichen Finanzamtes Österreich wegfällt, können zukünftig Anträge oder Steuererklärungen bei jeder beliebigen Dienststelle eingereicht werden.
Für große Unternehmen (Umsatzschwelle von 10 Mio EUR, Banken/Versicherungen, Privatstiftungen, etc) ist künftig das neue Finanzamt für Großbetriebe zuständig. Das Amt für Betrugsbekämpfung wird österreichweit für das gesamte Bundesgebiet tätig werden und umfasst die Geschäftsbereiche Finanzstrafsachen, Finanzpolizei, Steuerfahndung und Zentralstelle Internationale Zusammenarbeit.
unveränderliche Steuernummer
Zur Verwaltungsvereinfachung und als vorbereitende Maßnahme zur „Modernisierung der Finanzverwaltung“ wurde mit 04.07.2020 die unveränderliche Steuernummer eingesetzt. Die bisherige „Abgabenkontonummer“, aus der bislang die Bearbeitungszuständigkeit abgeleitet werden konnte, wird durch die unveränderliche „Steuernummer“ abgelöst. Die neue unveränderliche Steuernummer ist zukünftig der Ordnungsbegriff im Bereich der Finanzverwaltung und besteht aus 9 Ziffern. Sie wird per Zufallsgenerator erstellt und wie bisher bei Beantragung zugeordnet. Bestehende Nummern bleiben unverändert.
Hat sich beispielsweise die Abgabenkontonummer bislang mit dem örtlichen Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes geändert, so ist in Zukunft keine „Abtretung“ des Steuerfalls und somit auch keine Änderung der Steuernummer notwendig. Die Steuernummer bleibt immer unverändert, unabhängig davon, in welchem Finanzamt die Bearbeitung erfolgt.
In FinanzOnline wird zusätzlich zur Steuernummer das für die Bearbeitung zuständige Finanzamt in der Funktion „Steuerakt“ und zusätzlich für berufsmäßige Parteienvertreter in der Funktion „Admin/Vertretung Liste“ angezeigt.
Für weiterführende Auskünfte und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. | |
---|---|
Mag. Elisabeth Kürmayr Steuerberaterin Geschäftsführerin | Partnerin E ekuermayr@eccontis.at T +43 732 221736 16 |
Artikel als PDF | Artikel empfehlen | Kontakt | Zurück |