COVID-19: BONUS- ZAHLUNGEN STEUERFREI
Werden Mitarbeiter, die in der derzeitigen COVID-19-Krisensituation Außergewöhnliches leisten, vom Arbeitgeber extra entlohnt, dann werden diese Bonuszahlungen und Zulagen bis zu einem Betrag von EUR 3.000,00 steuerfrei gestellt.
Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahr 2020 bis EUR 3.000,00 steuerfrei. Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel und werden auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet. Bonuszahlungen in Form von Gutscheinen sind ebenfalls steuer- und beitragsfrei. Anderweitige Zulagen und Bonuszahlungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind wie bisher mit dem progressiven Einkommensteuertarif zu versteuern. Solche Zahlungen begründen zudem auch keine Beitragspflicht nach dem ASVG und sind daher sozialversicherungsfrei.
Zweck der Belohnung im Zusammenhang mit COVID-19
Entscheidend für die Steuerfreiheit der Zahlungen ist, dass die Zulagen und Bonuszahlungen üblicherweise im Unternehmen bisher nicht gewährt worden sein dürfen und daher ausschließlich zum Zweck der Belohnung im Zusammenhang mit COVID-19 stehen. Belohnungen, die daher bereits aufgrund von bisherigen Leistungsvereinbarungen gezahlt werden, sind nicht steuerfrei und mit dem in der Regel bis zu 50 %igen progressiven Einkommensteuertarif zu versteuern.
Aus Arbeitgebersicht ist zu beachten, dass in erster Linie der Unternehmer für die richtige Bemessung und Abfuhr von lohn- und gehaltsorientierten Abgaben haftet und bei behördlichen Prüfungen (zB im Rahmen einer PLB-Prüfung) entsprechende Nachweise für die Zulässigkeit der steuerfreien Behandlung von „Bonuszahlungen“ zu erbringen hat. Andersfalls können nachteilige abgabenrechtliche Konsequenzen (zB Steuernachzahlungen samt Zuschlägen) drohen.
CORONA-BERATUNG zu steuerlichen, wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Themenstellungen
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