NEUAUFLAGE HANDWERKERBONUS
Der im Jahr 2014 eingeführte und bis Ende 2015 geltende Handwerkerbonus erfährt eine Neuauflage. Für den Zeitraum 01. Juni 2016 bis 31. Dezember 2016 hat die Bundesregierung wieder einen Fördertopf mit EUR 20 Mio bereitgestellt. Werden bestimmte konjunkturelle Werte für 2016 unterschritten, wird für 2017 ein Fördertopf von weiteren EUR 20 Mio zur Verfügung gestellt und somit der Handwerkerbonus bis 31.12.2017 verlängert. Wie bisher gilt das Prinzip: First come, first served.
Mit dem Handwerkerbonus sollen Privatpersonen, die ihr Haus oder ihre Wohnung renovieren, eine Förderung von bis zu EUR 600,00 erhalten, wenn sie dabei Leistungen eines Handwerkers oder befugten Unternehmens in Anspruch nehmen. Die Antragstellung ist bereits möglich. Der Leistungszeitraum und das Datum der eingereichten Endrechnungen müssen im Zeitraum 01. Juni bis 31. Dezember 2016 liegen. Falls die Förderung verlängert wird, müssen Leistungszeitraum und das Datum der eingereichten Endabrechnung im Zeitraum 01. Juni 2016 bis 31. Dezember 2017 liegen.
Die Voraussetzungen, die bisher zur Erlangung der Förderung maßgeblich waren, gelten grundsätzlich weiter. Neu ist jedoch, dass die Handwerkerleistungen nunmehr auch bar bezahlt werden können, während bislang nur Überweisungen akzeptiert worden sind.
Hier ein kurzer Überblick über die Voraussetzungen des Handwerkerbonus:
- Gefördert werden nur die reinen Arbeitskosten (inklusive Fahrtkosten), allerdings keine Materialkosten.
- Auf der Rechnung sind Arbeitsleistung und Fahrtkosten gesondert auszuweisen.
- Die Leistungen dürfen nur von einem Unternehmen mit entsprechender Gewerbeberechtigung ausgeführt werden.
- Das betroffene Wohnobjekt muss dem Förderwerber als Haupt- oder Nebenwohnsitz dienen und in Österreich liegen.
- Maximal EUR 3.000,00 an förderbaren Kosten pro Person und Jahr werden anerkannt. Davon erhält man eine Förderung von 20 %. Somit beträgt die maximale Förderung pro Jahr EUR 600,00.
Ein Förderantrag kann erst gestellt werden, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, die Endabrechnung vorliegt und der Rechnungsbetrag an den befugten Unternehmer bezahlt worden ist. Neben der Rechnung und der Zahlungsbestätigung ist dem Antrag auch noch eine Meldebestätigung beizulegen, da der Antragsteller am betreffenden Wohnobjekt gemeldet sein muss. Der Antrag ist schließlich bei einer Bausparkassenzentrale (Bausparkasse, Bausparkasse der österreichischen Sparkassen, Raiffeisen Bausparkasse oder Bausparkasse Wüstenrot) einzubringen, wobei dies in Papierform, Fax oder E-Mail erfolgen kann. Die Vorlage von Originaldokumenten ist jedenfalls nicht erforderlich und auch nicht ratsam, da diese nicht retourniert werden. Nach Prüfung des Antrages wird der Antragsteller schriftlich verständigt und die Förderung auf das im Antrag angegebene Konto ausgezahlt.
Antragsformulare stehen auf der eigens eingerichteten Website www.handwerkerbonus.gv.at zum Download bereit. Außerdem finden sich dort Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie weitergehende Informationen zu dieser Förderung.Der Antrag für den Handwerkerbonus 2016 muss bis spätestens 28.02.2017 gestellt werden.
Tipp
Da nur ein Fördertopf von insgesamt EUR 20 Mio für 2016 bereitgestellt wurde und darüber hinaus kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht, empfehlen wir, einen Antrag möglichst zeitnah zu stellen.