ÜBERWEISUNGEN FINANZAMT
Mit 01.02.2016 ist es zu Änderungen in der Abwicklung von Banküberweisungen gekommen, die insbesondere auch Auswirkungen auf Zahlungen an das Finanzamt haben.
Aufgrund einer EU-Verordnung werden seit 01.02.2016 Belegkopien von Überweisungen nicht mehr an den Zahlungsempfänger weitergeleitet. Für Finanzamtzahlungen bedeutet dies, dass die am Zahlschein erfasste Detail-Aufgliederung der Abgaben (zB L, DB, DZ) dem Finanzamt nicht mehr zugänglich sind. Eine korrekte Zuordnung der Zahlung am Steuerkonto ist daher nicht möglich. Daraus können sich sowohl vermehrte Nachfragen seitens des Finanzamtes, als auch etwaige Säumnisfolgen ergeben.
Damit eine richtige Buchung beim Finanzamt erfolgen kann, sollten Überweisungen in Zukunft mittels Electronic-Banking durchgeführt werden.
Für Firmenbankkonten besteht für diesen Zweck bereits die gesonderte Überweisungsart „Finanzamtzahlung“. Für alle anderen Bankkunden wird diese Überweisungsart bis spätestens Juli 2016 seitens der Banken programmtechnisch umgesetzt und zur Verfügung gestellt. In der Zwischenzeit sind die Kreditinstitute angehalten, die Verrechnungsanweisungen an das Finanzamt manuell zu erfassen.
Erfolgt die Überweisung nicht mittels Electronic-Banking, muss die Detail-Aufgliederung über FinanzOnline gesondert erfasst werden.
Aufgrund dieser Änderungen werden seitens der Finanzämter ab 01.04.2016 grundsätzlich keine Zahlungsanweisungen (Erlagscheine) mehr versendet. Nur in besonderen Ausnahmefällen (wenn dem Abgabepflichtigen die Verwendung von Electronic-Banking nicht zumutbar ist) können beim zuständigen Finanzamt weiterhin Zahlungsanweisungen beantragt werden.